Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.156

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6. Tiroler Sozialmarkt
Derzeit wird pro Jahr ein Gesellschafterzuschuss über € 18.000,- gewährt. Dieser Zuschuss
könnte durch eine einmalige Sondersubvention von ca. € 10.000,- ergänzt werden.
Der Ankauf einer Immobilie (derzeit am Markt um ca. € 1,2 Mio. angeboten) sollte aus Sicht
der MA IV unabhängig vom Teuerungspaket an mehreren Standorten geprüft werden.
7. Förderung von PV-Anlagen.
Die MA IV schlägt vor, das bestehende Förderprogramm EnergiePlus um PV-Anlagen zu
erweitern. Beispielsweise könnte die Stadt das 8.-10. Kilowatt-Peak fördern. Die Richtlinien
für EnergiePlus sind vom Umweltamt final anzupassen und vorzulegen..
Die Haushaltsstelle Energieentwicklung ist pro Jahr mit € 1,5 Mio. budgetiert. In den vergangenen Jahren wurde dieser Budgettopf zur Gänze ausgeschöpft. Die MA IV schlägt vor, hier
eine Erhöhung von € 200.000,- für 2022 (für die ca. 5 restlichen Monate) und € 453.500 für
2023 durchzuführen.
8. Städtische Bedienstete: Sonderzahlung und Essenszuschuss
a) Von der Personalvertretung wurde eine monatliche, befristete Zulage (1.5. bis 31.12.2022)
als Kopfprämie für städtische Bedienstete zum Ausgleich der Teuerung iHv EUR 100 vorgeschlagen. Die MA IV schlägt hier im Sinne einer Sonderzahlung/Boni eine Einmalzahlung
vor. Damit werden allfällige Daueransprüche jedenfalls hintangehalten.
Bezüglich der Höhe spricht sich die MA IV für eine Staffelung nach Verwendungsgruppen
aus, wobei unterste Gruppen die volle Höhe und höhere Verwendungsgruppen niedrigere (oder in der höchsten Stufe keine) Einmalzahlung erhalten sollen. Es wird vorgeschlagen, gestaffelte Beträge zwischen € 100,-- und max. € 300,-- als Einmalzahlung zu gewähren. Ein
Vorteil dieser Staffelung liegt in der reduzierten Abgabenbelastung aufgrund niedrigerer
Steuertarife in den unteren Gruppen, sodass netto ein höherer Prozentsatz der ausbezahlten
Beträge bei den Bediensteten ankommt. Bei der höchsten Gruppe sollte aufgrund der Steuerlast (meist größer 40%) der Zuschuss (Boni) entfallen.
Kosten für Sonderzahlung: ca. € 100.000,- einmalig im Jahr 2022; der Personenkreis soll im
Rahmen eines Personalausschusses mit der Personalvertretung sozial treffsicher festgelegt
werden.
Anmerkung Runder Tisch vom 24.5.: Die Sonderzahlung soll in Summe € 100.000,- betragen
und die restlichen ca. € 200.000,- werden zur Förderung der nachhaltigen Mobilität verwendet.
b) Der Essenszuschuss wurde bereits durch Verfügung von Herrn Bürgermeister von € 4,80
auf € 5,60 erhöht.
Kosten: ca. € 50.000,- jährlich
9. Förderung nachhaltiger Mobilität
Zur Förderung der nachhaltigen Mobilität stehen ca. € 200.000,- zur Verfügung.
Davon wird der Betrag von € 120.000,- zur Finanzierung der Aktion IVB Schnuppertickets (1
Monat gültig) verwendet. Diese können von KundInnen zum vergünstigten Tarif von € 35,00
à Ticket erworben werden. Dieser Betrag steht den KundInnen anschließend als Gutschrift
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