Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.164
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Im zweiten Abschnitt wird man dazu aufgefordert die Schilderungen und Beobachtungen von unsachgemäßer Wohnungsvermietung & Leerstand zu berichten.
Seim Hinweis: Ich kann meine angeführten Angaben zur Verdachtsmeldung bezeugen
und stehe für eventuelle Nachfragen zur Verfügung kann manw entweder ja oder Nein
angeben. Ebenso kann man mögliche Beweismittel ((z.B. JPEG, PNG, PDF; max.2MB)
uploaden. Es wird darauf hingewiesen, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen
gelten ((es kann im nachgelagerten Behördenverfahren zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommen) Selbstverständlich kann man auch anonym (???) bestätigen, dass die Angaben zum Verdachtsfall korrekt sind. (???)
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Meldung von unsachgemaßer Wohnungsvemuetung & Leerstand
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Für die unbescholtenen Betroffenen, welche Opfer von substanzlosen Verdachtsfällen wurden, wie auch selbstvertändlich auch für jene, welche ihre städtische Wohnung vielleicht unsachgemäß weitervermieteten, gibt es keinerlei Informationen darüber, wo ihre Daten gesammelt werden, wo Bilder von Personen abgelegt werden, geschweige denn, wie lange
diese Daten von der Stadt überhaupt aufbewahrtwerden. Ebenso weiß man nicht aufgrund
welcher Rechtsgrundlage der Bürgermeister überhaupt dazu befugt ist, Schilderungen und
Beobachtungen, wie auch Bildmaterial von Personen zu sichten, um zu kontrollieren, ob ein
möglicher Verdachtsfall unsachgemäßer Wohnungsvermietung & Leerstand vorliegt. _Dieses
Verdachts-Formular verstößt daher mutmaßlich schwerwiegend gegen den Datenschutz und
den $chutz von Persönlichkeitsrechten, vor allem dem Schutz der Privatsphäre. Das Formular verletzt u.a. Artikel 12 der Menschenrechte, welcher willkürliche Eingriffe des Staates in
die Freiheits- und Privatsphäre verbietet. Das Sichten von Fotos und Beobachtungen von
Wohnraum und Personen - basierend auf anonymer mutmaßlicher Verdachtsfälle - durch
den Bürgermeister, egal ob es sich um städtischen Wohnraum handelt, aber vor allem um
privaten Wohnraum, ist daher höchst bedenklich und völlig inakzeptabel.