Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.246

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Kosten Quartiergarage
Sonstige Nebenkosten




381.662,00
20.000,00

IIG:
Kostenaufstellung siehe Frage 3. Das kooperative Planungsverfahren, der
Wettbewerb, das temporäre Stadtteilzentrum sind anteilig enthalten. Es
wurde eine Einzugsbegleitung XXL durch die Geschäftsstelle für BürgerInnenbeteiligung durchgeführt. Das Inserat wird durch die im Projekt beauftragten Unternehmen finanziert.
Frage 5:

Wurden im Rahmen der Umsetzung bzw. Finanzierung des Projekts Haftungen
seitens der Stadt Innsbruck übernommen? Falls ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Es wurde ein Garantievertrag zwischen der Europäischen Investitionsbank
und der Stadt Innsbruck in Höhe von € 23.350.000,00 (Gemeinderatsbeschluss vom 20.04.2022 - IV 4796/2022) abgeschlossen betreffend ein Darlehen über € 23.350.000,00 (Laufzeit 25 Jahre) für die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) zur Umsetzung der Konstruktionsphase 1 am Campagne-Areal. Haftungsübernahme - aufsichtsbehördliche Genehmigung
durch das Land Tirol, Zahl Gem-G-70101/125-2022 am 16.05.2022.

Frage 6:

Wurden im Rahmen der Umsetzung bzw. Finanzierung des Projekts finanzielle
Mittel seitens der Stadt Innsbruck beigesteuert bzw. sind diesbezüglich noch Zahlungsverpflichtungen zu erwarten? Falls ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Zum Projekt Campagne-Areal (Baufeld 1) wurde der IIG seitens der Stadt
Innsbruck mittels Einbringungsvertrag vom 08.05.2020 bzw. 20.05.2020 das
Grundstück 954/4 aus EZ 1247 der KG Pradl auf Basis des Budgetgleitgesetzes 2001 (BGBl. I Nr. 142/2000) zur Verfügung gestellt.
Für das Baufeld 1 wurden Budgetmittel für die allgemeine Planung der Freiraumgestaltung sowie für das Planen und Errichten eines Stadtteilzentrums
in Höhe von € 300.000,00 als Kapitaltransfers an die IIG (VA 2019 in Höhe
von € 100.000,00 und VA 2020 in Höhe von € 200.000,00) ausbezahlt.
Im Rahmen des weiteren Ausbaus (z. B. ASKÖ-Sportanlage – Beschluss GR
vom 09.12.2021) und des diesbezüglichen Grundstückbedarfes sowie der
daran anknüpfenden Aufteilung der künftigen Baufelder Campagne 2 und 3
sowie zusätzlicher Maßnahmen (Erschließungen) sollen noch Grundstücke
der Stadt in die IIG eingebracht werden (Wertabgang im Anlagevermögen
der Stadt). Auf den bestehenden Partnerschaftsvertrag (Campagne-Areal)
zwischen der Stadt Innsbruck, der NHT und der IIG vom 05.07.2016 wird hingewiesen.
Die Frei- und Grünraumgestaltung sowie die Mehrkosten aufgrund Materialverteuerung für die Verbindungsbrücke sind im VA 2022 und 2023 mit ge-

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