Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.294

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
aus eine angemessene Relation hat. Die Ablehnung der Anfragebeantwortung lässt hingegen den Schluss zu, dass man eigentlich keinen Überblick hat, welche Rechtsstreitigkeiten
aktuell anhängig sind, welche laufenden Kosten die Rechtsstreitigkeiten verursachen bzw.
welches Prozessrisiko die Stadtgemeinde Innsbruck etc. aktuell hat. Es kann nicht sein,
dass man offensichtlich den Überblick bezüglich anhängiger Rechtsstreitigkeiten etc. als
Stadtgemeinde verloren hat, ebenso über aktuelle Kosten von Rechtsstreitigkeiten bzw.
deren Folgekosten. Somit ist es auch nicht möglich, politische bzw. auch organisatorische
Schritte zu setzen, um diesbezügliche Kosten für die Stadtgemeinde Innsbruck zu senken.
Angesichts der ohnehin angespannten Finanzlage der Stadt Innsbruck politisch unverständlich, mutmaßlich auch unverantwortlich. Der Fragesteller, die Gemeinderatsfraktion
Gerechtes Innsbruck, ortet diesbezüglich dringenden politischen Handlungsbedarf seitens
des Bürgermeisters und Finanzreferenten Georg Willi. Es sollte allgemein der Anspruch
einer Stadtgemeinde sein, darauf zu achten, dass die Rechtsstreitigkeiten in angemessener Relation sind und die Kosten allgemein umgehend überschaubar. Zum Wohle der
Stadt Innsbruck und seiner BürgerInnen.
Selbstverständlich wirft die Ablehnung der Beantwortung der Anfrage grundsätzliche wesentliche Fragen auf, welche der Bürgermeister gemäß GOGR (Geschäftsordnung des
Gemeinderates) selbstverständlich neuerlich ablehnen kann. Dies deshalb, da die Geschäftsordnung des Gemeinderates es rechtlich offensichtlich zulässt, dass Anfragen von
GemeinderätInnen ohne Bestimmungen für angeführte Gründe der Ablehnung der Anfrage
vom Bürgermeister abgelehnt werden können. Auch hier ortet die Gemeinderatsfraktion
Gerechtes Innsbruck dringenden Handlungsbedarf.
Gemäß § 18 Abs. 4 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) begehrt der Fragesteller somit ausdrücklich die Anfragebeantwortung durch den Bürgermeister selbst zu folgender Anfrage:
Frage 1:

Ist es richtig, dass Sie sich als Bürgermeister der Stadt Innsbruck aktuell kurzfristig keinen Überblick darüber schaffen können, wie viele Rechtsstreitigkeiten der
Stadtgemeinde Innsbruck anhängig sind, wie hoch die aktuellen Kosten der
Rechtsstreitigkeiten sind, wie hoch das Prozessrisiko insgesamt ist etc.?

Antwort:

nein

Frage 2:

Wenn ja, ist diese aktuelle Situation für Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck,
aber auch als Finanzreferent der Stadt Innsbruck zufriedenstellend, und falls ja,
mit welcher Begründung? (Frage1)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Wenn nein, warum nicht bzw. warum haben Sie gegenständliche Anfragebeantwortung abgelehnt? (Frage 1)

Antwort:

Die ursprüngliche Anfrage hatte einen deutlich größeren Umfang als die Fragestellung in Frage 1.

Frage 4:

Ist es richtig, dass weder die Magistratsdirektorin, die Magistratsdirektion, der Finanzdirektor noch die AbteilungsleiterInnen sich aktuell kurzfristig keinen Überblick darüber schaffen können, wie viele Rechtsstreitigkeiten insgesamt bzw. pro
Seite 2 von 3