Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.207

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(zu Punkt 39.9)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

29. Jan. 2020

t.PtR/2612020

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

ali

alternative liste
innsbruck

Innsbruck, 29.01 .2020

ANTRAG
Mietzinszuzahlung Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat strebt die Deckelung der Wohnkosten für Wohnungen , die durch die Stadt
Innsbruck vergeben werden , auf maximal ein Viertel des Haushaltseinkommens an. Dazu
wird der Bürgermeister beauftragt, die Einführung eines Mietzinszuzahlungsmodells in die
Wege zu leiten, welches sicherstellt, dass die Wohnkosten in den Stadtwohnungen maximal
ein Viertel des Haushaltseinkommens betragen . Die dafür nötigen Mittel sind in künftigen
Budgets zu veranschlagen .

Begründung
Die Stadt Graz gewährt den Bewohner*innen der Stadtwohnungen seit Jahrzehnten eine
Mietzinszuzahlung, die sicherstellt, dass niemand für eine Stadtwohnung mehr als ein Drittel
des Einkommens für die Miete ausgeben muss. Bei einem Bestand von rund 11 000
Wohnungen , über die die Stadt das Vergaberecht hat, und einem Bezieher*innenkreis von
etwa 100 bis 200 Personen und einer durchschnittlichen Bezugshöhe von rund 100 Euro pro
Bezieher*in wird für die Stadt Graz ein Budget von 300 000 Euro im Jahr veranschlagt.
Voraussetzung für den Bezug dieser Leistung ist die Ausschöpfung der Ansprüche aus der
Wohnbeihilfe des Landes Steiermark, die von vom Gesamtmietzins abgezogen werden , und
sämtlicher anderer etwaiger Sozialleistungen , die zum Einkommen addiert werden . Auch die
Stadt Innsbruck sollte neben niedrigen Mieten ein weiteres Instrumentarium einführen , um
soziale Härtefälle abzufedern . Die Stadt Innsbruck sollte Bewohner*innen von
Stadtwohnungen eine Mietzinszuzahlung analog zum Modell Graz gewähren, wenn die
Miete in den lnnsbrucker Stadtwohnungen ein Viertel des Einkommens übersteigt. Im
Unterschied zum Grazer Modell, das einen Abzug von 145 Euro pro im Haushalt lebender
Person vorsieht, schlagen wir anstelle dieses Abzugs eine Deckelung des zumutbaren
Wohnungsaufwand auf ein Viertel des Haushaltseinkommens und einen Abzug von 50 Euro
pro Kind vor. Dadurch würden Alleinerziehende etwas bessergestellt. Die Familienbeihilfe
wurde zur Berechnung der gewährten Mietzinszuzahlung in Graz bis 2018 nicht angerechnet
und das soll auch für Innsbruck gelten. (Details siehe Anhang)
Zusätzlich zu einer Deckelung der Mieten in ausfinanzierten Stadtwohnungen auf den
Kategoriemietzins ist dies ein weiterer Beitrag , um leistbares Wohnen in Innsbruck
sicherzustellen . Diese Zuzahlungen dienen insbesondere zur Absenkung der Wohnkosten
für Wohnungen , deren Mietzinsbildung auf Basis der Kriterien der Tiroler Wohnbauförderung
erfolgt.

Alternative liste Innsbruck
Schöpfstraße 9 / 6020 Innsbruck
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