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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.373

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Diese Ausgabe – 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
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Der theoretische Teil der Prüfung soll sich an den Fragen des Wiener Stadthundes
orientieren . Dazu wird ein Multiple-Choice-Test mit 30 Fragen (bestanden bei mind. 24
richtigen Antworten) zu Hundehaltung , Hundeausbildung , Verhalten des Hundes ,
Gesundheit, tierschutzkonformer Umgang und gesetzliche Verpflichtungen absolviert.
Die praktische Prüfung soll nach den hier ausgeführten Kriterien erworben werden
können:
1. Prüfung
Die praktische Prüfung überprüft das fachkundige und sichere Führen eines Hundes im
öffentlichen Raum. Die Prüfung findet an verschiedenen Orten in Innsbruck statt.

2. Zulassungsvoraussetzungen


Die Person, auf die der Hund bei der Stadt Innsbruck angemeldet ist, muss die
Prüfung absolvieren. Das ist aufgrund der Befreiung von der Hundesteuer
erforderlich .



Das Mindestalter des Hundes beträgt 12 Monate.



Für den Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung nachgewiesen
werden .



Am Tag der Prüfung muss der Hund geimpft und gesund sein.



Eine Hündin sollte ni~ht läufig sein .

3. Qualifikation der Prüfer:innen
Die Prüfung wird idealerweise von Prüfer:innen abgenommen , die das Mensch-HundTeam nicht selbst auf die Prüfung vorbereitet haben . Zur Abnahme der Prüfung sind alle
Prüfer:innen zugelassen , die tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen sind und ein
entsprechendes Zertifikat des Messerli-lnstituts der Universität Wien nachweisen können .

4. Durchführung der Prüfung
Die Prüfung wird an belebten Plätzen in der Stadt sowie im Park an der Leine , und ohne
Leine auf einer Hundewiese und gegebenenfalls dort, wo keine Leinenpflicht besteht,
abgenommen.
Nach der Prüfung findet ein Feedback-Gespräch statt, in dem das Prüfungsergebnis
mitgeteilt wird . Auf Wunsch kann dieses auch ohne die anderen Prüflinge stattfinden .
Der Hund darf mittels Hör- und Sichtzeichen geführt werden . Der Hund darf motiviert
oder belohnt werden . Hilfsmittel wie Futter, Spielzeug , Schleppleine , Maulkorb o.ä. sind
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