Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.403

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(zu Punkt 43.23)

StR Rudi Federspiel
1. Vbgm. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst

GRin Deborah Gregoire

Stadtmagistrat Innsbruck

GRin Astrid Denz

eingelangt am

. . 2 2 Juni 2022

GRin Beatrix Klaus

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Geschaffss!elle für Gemeinderat und Sladtsenat

Innsbruck, am 20.06.2022

Antrag
betreffend Änderung der verkehrsrechtlichen Ver-Gebote in der
Steinbruchstraße
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister sowie die für die Verkehrsplanung zuständige Stadträtin werden beauftragt
die Verkehrssituation bzw. Verkehrsregelung (Fahrverbot, Einbahn, usw) in der
Steinbruchstraße (Hötting) beginnend von der Dax- und Schulstraße bis zur Höhenstraße neu
zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu treffen um die Anrainerbeschwerden bzw.
Anmerkungen dieser zu berücksichtigen sowie Gefahrenpotentiale zu minimieren .
Begründung:
Die Steinbruchstraße in Hötting ist mittels einem „Fahrverbot - ausgenommen Anrainer" von
der Dax- und Schulstraße sowie von der Höhenstraße her mittels „Einfahrt verboten ausgenommen Anrainer" verkehrsrechtlich eingeschränkt.
Weiters ist auf dem Haus, Steinbruchstraße 2, ein Gebotsschild „Einbahn" (in Richtung
Höhenstraße) montiert welches vermuten lässt, die Straße sei nur in eine Richtung zu
befahren. Jedoch ist am Ende der Steinbruchstraße, genau genommen im Kreuzungsbereich
Höhenstraße - Steinbruchstraße ein Verkehrsschild „Einfahrt verboten ausgenommen
Anrainer" angebracht dh ein Einfahren in die Steinbruchstraße ist von der Höhenstraße her bis
zum Haus Nr. 5 (hier ist nochmals ein „Einfahrt verboten" ohne Ausnahmen) wiederum erlaubt,
sollte jedoch aufgrund der Einbahnregelung zur Sicherheit verboten sein. Dadurch kommt es
laut Anrainern sehr oft zu gefährlichen Situationen mit talwärts fahrenden Autos und
Radfahrern die, um ins Zentrum von Hötting gelangen wollen , hier eine Abkürzung suchen.
Im Bereich des Friedhofs, oberhalb der alten Höttinger Kirche sind Parkplätze vorhanden die
durchwegs von Dauerparkern belegt sind und welche dem Anschein nach nicht zu den
Anrainern zählen . Hier sollte ebenfalls eine Lösung angedacht werden welche dem derzeit
verordneten „Fahrverbot - ausgenommen Anrainern" entspricht.
Aufgrund der beengten Fahrbahnverhältnisse und der nicht eindeutig geregelten Ver-Gebote
sollte die verkehrsrechtliche Regelung deshalb in diesem Bereich überdacht und eventuell neu
geregelt werden.