Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.405
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Auf der Hausmauer des
Wohnhauses Steinbruchstraße 2 ist
ein „Einbahn" Schild angebracht.
Dies bedeutet normalerweise die
Steinbruchstraße kann ab hier nur in
Richtung Höhenstraße befahren
werden.
Zeigt die Verkehrsschilder im
Kreuzungsbereich Höhenstraße Steinbruchstraße welches den
Anrainer erlaubt entgegen der
geltenden Einbahn talwärts in die
Steinbruchstraße zu fahren . Ein
Hinweis auf eine angebliche
Sackgasse ist ebenfalls vorhanden.
Auf Höhe Hnr. 5 bis 7 ist dann in
Fahrtrichtung Westen wiederum ein
„Einfahrt verboten" Schild angebracht
welches jedoch keine Ausnahme
mehr für Anrainer schafft. Dennoch
ist bis zu diesem Verkehrsschild
scheinbar das befahren der Straße
gegen die Einbahn für alle
Fahrzeuge erlaubt.
Parkplatz oberhalb des Friedhofs
welcher durch überwiegend
Dauerparker verparkt wird und
welche dem Anschein nach keine
Anrainer sind und die
Steinbruchstraße nicht befahren
dürften .
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