Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.25
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ausgesprochen haben. Selbst wenn wir
damals zugestimmt hätten, könnte ich
nicht mit bestem Gewissen - so wie es die
Frau Bürgermeisterin darstellt - einem
Preisnachlass in dieser Größenordnung
zustimmen.
Die Frau Bürgermeisterin hat im Zuge der
Verabschiedung ihrer Vorgängerin
mehrmals betont, dass diese die große
Lehrmeisterin war. Ich hatte in den letzten
Tagen ab und zu das Gefühl, als ob das
sehr stark für Bereiche gelten würde, die
ich als Gemeinderätin an der Vorgängerin
nicht so geschätzt habe. Zum Beispiel
bestimmte Konfrontationen des Stadtsenates mit Tagesordnungspunkten. Auf der
Homepage des Rathaus-Pressedienstes
konnten die Mitglieder des Stadtsenates
bereits am Montagnachmittag lesen, was
wir am Mittwoch beschließen, obwohl es
gar nicht auf der Tagesordnung gestanden
ist.
Jetzt kommt die böse Zeitung ins Spiel,
welche am Dienstag darüber berichtet hat.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe
keine Zeitung erwähnt.)
Am Dienstag haben wir den Nachtrag zur
Tagesordnung erhalten. Vielleicht hätten
wir den Nachtrag sonst erst am Mittwoch
als Tischvorlage im Stadtsenat bekommen.
Ein Projekt, für das schon seit Jahren ein
Investor gesucht wird, dann per Nachtrag
im Stadtsenat und Gemeinderat zu
behandeln, das finde ich schon etwas
gewagt.
Es gibt sehr viele positive Lehrmeisterpunkte der Vorgängerin, aber so etwas
haben wir immer kritisiert.
Ich könnte dieses Geschäft nicht mit
gutem Gewissen mittragen, weil es meiner
Meinung nach nicht darum geht, dass jetzt
einfach eine so genannte Flexibilitätsklausel aus dem Kaufvertrag schlagend wird,
nämlich, wenn sich die Nutzfläche im
Bebauungsplan gegenüber der, auf deren
Basis das Geschäft abgeschlossen wurde,
ändert, dann wird aliquotiert.
(GR Ing. Krulis: Das ist der springende
Punkt.)
Der Bebauungsplan ist der springende
Punkt. Martin, hier bist Du als Obmann
GR-Sitzung 22.4.2010
des Bauausschusses noch viel kompetenter als ich. Obwohl ich kein Mitglied des
Bauausschusses bin, ist mir aufgefallen,
dass es um die Änderung der Nutzfläche
im Bebauungsplan geht. Der Bebauungsplan verändert sich ja nicht und es wird
das Siegerprojekt nach Punkt und
Beistrich umgesetzt. Es ändert sich die
Interpretation der Nutzfläche.
Im vorliegenden Bericht kann man
zwischen den Zeilen lesen:
"Unter diesem Aspekt erscheint es
vertretbar, den Überlegungen der PKFHotelexperts GmbH zu folgen.
Für ein Entgegenkommen im Sinne der
obigen Interpretation sprechen noch
folgende Argumente."
Sozusagen, wo Beamte mit großem
Bauchweh politischen Willen …
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: StRin
Mag.a Schwarzl, das ist Ihre Interpretation.
Ich bitte die städtischen Beamten außen
vor zu lassen.)
Ich interpretiere es so, dass hoch qualifizierte Mitarbeiter der Stadt Innsbruck mit
großem inhaltlichem Bauchweh politischen
Willen niedergeschrieben haben. Das ist
zwar durchaus legitim, aber man liest das
mit einem gewissen Schmunzeln.
Es wurde jahrelang vergeblich nach einem
Investor gesucht. Jetzt hätten wir einen,
dem das Ganze aber insgesamt zu viel
kostet und nun soll es billiger werden.
Daher soll auch die Stadt Innsbruck beim
Preis etwas nachlassen. Nun hat man
nach Gründen gesucht, um das nach
außen hin gut zu rechtfertigen.
Ich darf aus dem vorliegenden Bericht
Folgendes zitieren:
"Alle anderen Räume des Hotels, wie zum
Beispiel die Rezeption, die Lobby, die
Küche, Büros, Lagerflächen, Korridore,
Aufzüge, Treppenhäuser etc. nehmen
eine Fläche von 2.220,40 m2 ein. Diese
Räume dienen zur Bewirtschaftung und
Erschließung der verwertbaren Flächen
und generieren keine direkten Erträge."
Das ist der "Hebstecken" den man
gefunden hat, um gerade noch diese
Flexibilitätsklausel so interpretieren und
anwenden zu können. Das versteht