Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 07-April.pdf

- S.47

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- 341 -

7.2 Welche wurden dabei als unwirtschaftlich ausgeschieden, bzw. wo
liegt betreffend Verhältnis von Investitionshöhe zu Leistung und Jahresarbeitsvermögen die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit?

nalbetriebe AG (IKB) seit 2007 mit
diesem Projekt befasst?

7.3 Welches hat oder hätte sich als am
Wirtschaftlichsten erwiesen?

13. Umplanungs- und -Projektierungskosten in welcher Höhe sind im Lichte
der Wirtschaftlichkeit überhaupt noch
sinnvoll, bzw. Kosten in welcher Höhe
werden für die angekündigten Umplanungen aufgewendet werden?

7.4 Wo ist das derzeit nicht genehmigungsfähige Projekt einzustufen?

Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof und
Mag.a Pitscheider, alle e. h.

8.

In Beantwortung meiner dringenden
Anfrage vom November 2009 hieß es
auf die Frage, ob es einen Plan B für
den Fall gibt, dass das Amt der Tiroler
Landesregierung die Berührung des
Schutzgebietes nicht genehmigt, was
eigentlich konsequent und somit absehbar wäre, die Antwort: "Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
verfolgt das Projekt Telfs“.

28.

Einbringung von dringenden
Anträgen

28.1

I-OEF 91/2010
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL - Ö13,
Arzl, Bereich Schusterbergweg,
nördlich des Geschützten Landschaftsteiles "Arzler Kalvarienberg" (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006 sowie
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F32, Arzl, Bereich
der Gp. 64/1, KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn.
Nr. 2533), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, neuerliche Beratung
(GR Mag. Fritz)

Eine wohl zugegebenermaßen recht
vermessene Antwort an den Mehrheitseigentümer, die im Lichte der
Tatsache, dass das Projekt tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist, eigentlich frech anmutet.
Wie beantworten Sie diese im
November 2009 gestellte Frage im
Lichte dieser Genehmigungsunfähigkeit?
9.

Planungs- und Projektierungskosten
in welcher Höhe (inklusive Gutachten
und betriebsinterner Arbeitsleistung)
sind bis jetzt für dieses offenbar nicht
genehmigungsfähige Projekt angefallen?

10. Wie hoch sind die bisherigen Kosten
für juristische Unterstützungen?
11. Wann und in welcher Höhe wurden in
den vergangenen Jahren für welche
konkreten Maßnahmen (Planung, Erkundung, juristische Beratung, etc.)
Mittel vom Aufsichtsrat bzw. Vorstand
freigegeben? Welche Mitglieder des
Innsbrucker Gemeinderates haben
diese Beschlüsse mitgetragen bzw.
waren diese immer einstimmig?
12. Wie oft, wann und mit welchen
konkreten Maßnahmen wurde der
Aufsichtsrat der Innsbrucker KommuGR-Sitzung 22.4.2010

GR Mag. Fritz: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bauausschuss wird beauftragt, über
die mit Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates vom 23.10.2008 aufgelegten Entwürfe
-

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AL - Ö13, Arzl, Bereich Schusterbergweg, nördlich des
Geschützten Landschaftsteiles "Arzler
Kalvarienberg" (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000),
gemäß § 32 TROG 2006
(III 9564/2008) sowie

-

des Flächenwidmungsplanes Nr. AL F32, Arzl, Bereich der Gp. 64/1,