Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.65
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so planen, dass es künftig nicht mehr in
jedem Haushalt ein bis drei Autos gibt,
sondern dass die Mobilität eine andere ist.
Irgendwann werden wir - davon gehe ich
aus - in der Stadt und im sozialen Wohnbau unbenützbare Tiefgaragenpunker zur
Verfügung haben.
Einige bezeichnen das als "Fantasterei",
aber ganz sanft umzudenken - so wie der
Vorschlag von GRin Mag.a Pitscheider -,
das halte ich mit Verlaub für einen
Gemeinderat, der etwas in die Zukunft
blickt, für angemessen. Nichts anderes
machen wir bei der Erarbeitung des
Energieentwicklungsplanes (IEP), als über
den nächsten Wahltag hinaus in die
Zukunft zu blicken.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat Recht, dass
wir bei der Regionalbahn sehr konzentriert
an einem Strang ziehen müssen. Die
Ressourcen die wir zur Umsetzung der
Regionalbahn zur Verfügung haben oder
nicht, sind eine personelle Priorisierung in
der Koalition und daher nicht unsere
Sache, da wir das etwas anders machen
würden. Das ist schwierig, da Personal
immer teuer kommt.
Unsere Anträge, die vielleicht etwas
abseits der konkreten Umsetzung der
Regionalbahn sind, wie die Stellplatzverordnung oder Anträge die begleitende
verkehrspolitische Maßnahmen beinhalten, sind wahrscheinlich langfristig für die
Umsetzung und Wirksamkeit der Regionalbahn wichtig, und durchaus im Zusammenhang damit zu sehen.
Wir sehen unsere Anträge nicht als kontraproduktiv zur Regionalbahn - das hat
verkehrskonzeptionelle Auswirkungen -,
sondern als durchwegs notwendige
Begleitung und Anschub in dieselbe
Richtung, die wir verfolgen.
GR Kritzinger: Die Wohnbaugesellschaften wissen, ob Stellplätze gebraucht
werden oder nicht. Darüber brauchen wir
uns im Gemeinderat keine großen Sorgen
zu machen, denn grundsätzlich soll ein
Stellplatz vorhanden sein. Auch die
SeniorInnen werden künftig eher mehr
mobil sein als in der Vergangenheit.
Meiner Ansicht nach sind die Kosten gar
nicht so hoch, dass man das als Grund für
eine Änderung der Stellplatzverordnung
GR-Sitzung 22.4.2010
hernehmen könnte. Ich glaube, wir haben
eine Regelung, welche zwei Möglichkeiten
zulässt:
1.
Dass sich die Wohnbaugesellschaft
freikaufen kann und
2.
dass sie Stellplätze für die künftigen
BewohnerInnen bereitstellt.
GR Mag. Fritz: Ich muss GR Kritzinger
antworten: Die Möglichkeit sich freizukaufen, gibt es schlicht und ergreifend nicht.
Der § 8 der Tiroler Bauordnung (TBO)
sieht vor, dass die Baubehörde - in
unserem Fall der Stadtmagistrat - für den
zu erwartenden Bedarf an Stellplätzen der
BewohnerInnen eine bestimmte Anzahl
von Stellplätzen vorzuschreiben hat.
Damit befasst sich dieser Antrag. Das ist
in Innsbruck im innerstädtischen Bereich
ein Erfahrungswert von 1,1 Stellplätzen
pro Wohnung oder ein Stellplatz pro
Haushalt plus einen Stellplatz für zehn
Haushalte für BesucherInnen.
Der Antrag zielt genau in die Richtung,
stadtstrukturell zu überprüfen, wo man
weniger Stellplätze vorschreiben könnte.
Der Bauträger kann hier nicht frei entscheiden, ob er baut oder zahlt. Unter
ganz bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, wenn es völlig topographisch
usw. unmöglich oder wirtschaftlich nicht
machbar ist - das hängt vom speziellen
Bauplatz ab -, kann von der bereits
behördlich verhängten Stellplatzpflicht
abgesehen und stattdessen eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden, die in den
Fonds der Stadt Innsbruck fließt.
Der Bauträger kann sich aber nicht
freikaufen, indem er sich das aussucht,
sondern ihm wird eine bestimmte Anzahl
von Stellplätzen vorgeschrieben. Wenn er
nachweisen kann, dass er diese unmöglich bauen kann, hat er eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Der Bauträger kann
aber nicht wahlfrei entscheiden.
Dr. Lugger von der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) kann
nicht sagen, dass er da oder dort keine
Lust hat Garagen zu errichten und dafür
der Stadt Innsbruck eine Ausgleichsabgabe zahlt. So ist es eben nicht!