Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 07-April.pdf

- S.74

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- 368 -

Zu Frage 5.5.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.

32.

Beantwortung der eingebrachten
dringenden Anfrage aus der Sitzung des Gemeinderates vom
25.3.2010 (deren Einbringung in
der Sitzung des Gemeinderates
am 25.2.2010 vertagt wurde)

32.1

I-OEF 86/2010

Zu Frage 6.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 7.1.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 7.2.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 7.3.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 7.4.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 8.: Es ist nachvollziehbar, dass
der Vorstand der IKB seit der Gründung
des Unternehmens im Jahre 1994 mit
großem Verantwortungsbewusstsein und
hohem Einsatz im Sinne der EigentümerInnen und der BürgerInnen der Stadt
Innsbruck und zum Wohle des Unternehmens tätig ist. Die IKB verfolgt nach wie
vor das Projekt Telfs. Als Eigentümervertreterin darf ich Folgendes sagen:
Hoffentlich bringen wir dieses Projekt
irgendwann einmal zustande.
Zu Frage 9.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 10.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 11.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 12.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Zu Frage 13.: Auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen wird keine Antwort
erteilt.
Der Antragstellerin, StRin Mag.a Schwarzl,
wird eine Kopie der Anfragebeantwortung
ausgehändigt.

Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Ausbildung der MitarbeiterInnen (GR Hof)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt
zur Anfrage von GR Hof Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Ausbildung der MitarbeiterInnen der Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) erfolgt in Form eines Grundlehrganges, halbjährlichen Schulungswochen
und monatlichen Schulungstagen.
Zu Frage 2.:
Rechtliche Ausbildung: Juristen des
Stadtmagistrates Innsbruck sowie der
Bundespolizeidirektion Innsbruck;
Psychologische Ausbildung: Psychologischer Dienst des Bundesministeriums für
Inneres (BMI);
Konfliktmanagement: Landesausbildner
Landespolizeikommando Tirol;
Praxisschulung: Dienststellen des
Stadtpolizeikommandos Innsbruck;
Zu Frage 3.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.
Zu Frage 4.:
Grundkurs:
Verfassungsrecht
10 Std.
Dienstrecht
8 Std.
Verwaltungsrecht
32 Std.
Konfliktbearbeitung und
Konfliktintervention
28 Std.
Deeskalierendes Verhalten 28 Std.
Selbstverteidigung und
Waffengebrauch (Einsatz von
Pfefferspray)
20 Std.
Praxisausbildung
34 Std.
Fortbildung (Jahresstundenanzahl):
Rechtliche Schulung
24 Std.
Konfliktbearbeitung und
Konfliktintervention
16 Std.
Deeskalierendes Verhalten 16 Std.
Einsatztraining
16 Std.
Zu Frage 5.: TIENEL-SCHULEF STEINDL; "Verwaltungsverfahrensrecht"

GR-Sitzung 22.4.2010