Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 07-April.pdf

- S.88

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Haus „Innsbruck“

Der Haupttrakt des Gebäudes „Haus Innsbruck“ wurde bereits vor über
hundert Jahren errichtet und vor etwa 65 Jahren um den Westtrakt
erweitert. Zwischen den beiden Gebäudeteilen kam es zu Setzungen,
eine Gebäudeschiefstellung ist im Gang mit bloßem Auge zu erkennen.
Das Schadensbild blieb jedoch in den letzten 15 - 20 Jahren unverändert. Im Erdgeschoss (Speisesaal) waren damals wie heute oberflächlich auch keine Setzungsrisse zu erkennen. Weiters ist aus Sicht der
Kontrollabteilung die Notwendigkeit einer Fassadenanpassung an einen
zeitgemäßen, bauphysikalischen Standard (thermische Sanierung) gegeben. Eine dahingehende Unzulänglichkeit wurde auch durch zwei an
der Außenfassade angebrachte Wärmedämmplatten im Übergangsbereich Küche / Speisesaal untermauert, vor deren Anbringen in diesem
Bereich zeitweise der innenseitig dahinter gelegene Kühlwasserablauf
gefror. Die alten Elektroinstallationen (Zweileitersystem, noch ohne
Erdungsschutz ausgeführt) wurden saniert und die Fenster sowie die
Heizung erneuert.

Haus „Forellenhof“

Das Gebäude „Forellenhof“ wurde im Jahre 1968 erbaut und besteht
aus Kellergeschoss, EG, OG sowie nicht ausgebautem Dachgeschoss.
Das Kellergeschoss wurde mit Stampfbeton sowie Betonziegeln errichtet und mit einer Fertigteildecke überdeckt. Das Stiegenhaus ist deckenfrei, vom Keller- bis zum Dachgeschoss führt eine Wendeltreppe.
Die Wände sind durchwegs gemauert und in den Bereichen der Balkone als Riegelwände ausgeführt.

Betriebswirtschaftliche
Beide Wohngebäude sind in die Jahre gekommen und weisen altersbeAuswirkungen – zukünf- dingte Schäden auf. Diese machen hinsichtlich Statik oder Gebrauchstige Entscheidung
tauglichkeit keinerlei Sofortmaßnahmen erforderlich, wirken sich jedoch

betriebswirtschaftlich auf den Beherbergungsbetrieb aus. Übernachtungspreise orientieren sich neben Lage und Angebot auch an der
Zimmerausstattung sowie dem Gesamtzustand. Die am Gang befindliche Bad- und WC-Anlagen wirken sich hierbei negativ aus, ebenso wie
die nicht behindertengerechte Ausführung beider Häuser. Der fehlende
Wärmeschutz schlägt sich naturgemäß auf die Heizkosten nieder.
Zusammenfassend wird von politischer Seite über die Frage des „Wie
geht’s weiter?“ zu entscheiden sein. Laut Stellungnahme der IISG wurde mit Schreiben vom 16.11.2009 ein Bericht über den baulichen Zustand sowie ein Vorschlag über Teilabbruch und Neubau an die MA IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung übermittelt. Bezüglich
der weiteren Vorgangsweise war jedoch die Entscheidung noch offen.
4 Grundstücksbestand

Flächenbestand

Zl. KA-01590/2010

Zum Prüfungszeitpunkt umfasste der Grundstücksbestand in Westendorf, bestehend aus landwirtschaftlichen Nutzflächen, Waldparzellen
sowie Bau- und sonstigen Flächen ein Ausmaß von insgesamt
106.196 m². Die diversen Liegenschaften sind entweder auf dem

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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