Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.96
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Vertrag mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Tirol
Die Stadtgemeinde Innsbruck (als Beherbergungsunternehmen) und
die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Tirol, haben am 15.01.1996 den Vertrag, Zl.IV-3978/1995, samt Zusatzvereinbarung, Zl.IV-8389/1997, vom 10.10./21.10.1997 über die Vermietung
von Räumlichkeiten im „Haus Innsbruck“ abgeschlossen. Dieses
Rechtsgeschäft stützt sich auf den Beschluss des Stadtsenates vom
18.10.1995.
Gem. diesem Vertrag vermietet die Stadtgemeinde Innsbruck an die
Gewerkschaft in der Zeit von jeweils 26. Dezember bis zum 1. Samstag
im Feber ca. 50 % der Betten im „Haus Innsbruck“ und vom 1. Sonntag im Feber bis zum 2. Samstag im März das gesamte Haus samt Nebenhaus, somit 22 Zimmer.
Pensionspreis
Für die Leistungen der Stadtgemeinde Innsbruck, nämlich Unterkunft
und Verpflegung (Frühstücksbuffet und 3-gängiges Abendessen) samt
Benützung aller vorhandenen Einrichtungen betrug der Tagsatz zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für Erwachsene ATS 350,00
(€ 25,44) und für Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
ATS 250,00 (€ 18,17), jeweils inkl. USt. Diese Heimtagessätze wurden
nach dem VPI 1986, Ausgangsbasis ist die Indexzahl von Mai 1995,
wertgesichert. Die Kontrollabteilung hat die Valorisierung des Pensionspreises überprüft und festgestellt, dass die Indexanpassung korrekt
durchgeführt worden ist. In der Wintersaison 2008/2009 wurde ein
Pensionstag für erwachsene Mitglieder der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Landesgruppe Tirol, mit € 33,50 (inkl. Ortstaxe) bzw.
mit € 23,20 für Kinder in Rechnung gestellt.
Kinder- bzw. Jugendtarif Auffällig war in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Kindertarif
lt. dem in Rede stehenden Vertrag bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Gültigkeit haben sollte, abweichend davon in der Praxis jedoch nur bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr berechnet wurde. Für Kinder (Jugendliche) zwischen dem 13. und dem vollendeten 15. Lebensjahr galt der
Erwachsenentarif ohne Ortstaxe (€ 32,50), ab dem 16. Lebensjahr der
volle Preis für Erwachsene. Auf diesen Umstand angesprochen argumentierte die Leiterin der Erholungsheime, dass diese nicht vertragskonforme Vorgangsweise mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten abgesprochen sei.
Akontierungen
Zl. KA-01590/2010
Bis zum 15. Jänner des lfd. Jahres hätte die Gewerkschaft eine Akontozahlung von € 25.435,49 (damals ATS 350.000,00) zu leisten. Die Restzahlung müsste entsprechend einer genauen Abrechnung bis längstens
15. April jeden Jahres entrichtet werden. Die Kontrollabteilung hat bereits in ihrem „Bericht über die Prüfung des Unterabschnittes Westendorf“ vom 07.08.2000, Zl.KA-41/2000, u.a. darauf hingewiesen, dass
eine derartige Akontozahlung nur einmal (in der 1. Saison nach Vertragsabschluss) eingefordert bzw. auch bezahlt und in den folgenden
Jahren wegen zu geringer Auslastung von dieser Praxis einvernehmlich
abgegangen worden sei. An diesem Status hat sich bis dato nichts geändert.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
11