Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.47

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- 1226 -

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 4.7.2005:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. 63/go1, Pradl, Bereich Amraser Straße 87 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go, Zeichn.
Nr. 3448), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001) wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

33.

III 1592/2005
Flächenwidmungsplanentwurf Nr. WI - F13, Wilten,
Bereich der Liegenschaft Egger-Lienz-Straße 3b
(Gpn. 1169/8, 1169/9 und 1169/10, alle KG Wilten) (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ej,
Zeichn. Nr. 2546)
---------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Auflagefrist sind
zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei. Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.
Es wird bezweifelt, ob es sich Innsbruck leisten könne, wertvollen Gewerbegrund mit Gleisanschluss für kulturelle Nutzungen umzuwidmen. Weiters stellt eine Einspruchswerberin - wohnhaft in der PeterMayr-Straße 14 - fest, dass es für sie als Anrainerin nicht zumutbar sei, ein
solches Kulturzentrum in ihrer Nähe zu haben.
Aufgrund der Größe, des Zuschnittes und der Lage der Liegenschaft ist trotz der Nähe zu den Bahnanlagen die Attraktivität dieses
Standortes für eine gewerbliche Betriebsansiedlung stark eingeschränkt.
Diesen Gegebenheiten zufolge erscheint die vorgesehene Umwidmung ohne wesentliche Auswirkung auf das potenzielle Flächenangebot für Gewerbe und Industrie im Stadtgebiet zu sein.
Im Rahmen der Diskussion zur gegenständlichen Umwidmung
wurde das in der zweiten Stellungnahme anklingende Konfliktpotenzial,

GR-Sitzung 15.7.2005