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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.66

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- 1245 -

2. Wer hat laut Dienstleistungskonzessionsvertrag diese Kosten zu finanzieren?
3. Gibt es bereits Überlegungen, wie die verbleibenden Teile der traditionellen Hungerburgbahn verwendet werden können? Wenn ja, welche?
4. Wie hoch waren in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 die
Ausgaben und die Einnahmen für die Hungerburg- und Nordkettenbahn, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Sektionen?
5. Wie viele Personen wurden seit 2000 jährlich auf die Hungerburg und
die Nordkette befördert, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Sektionen?
6. Inhaber und Inhaberinnen von Monatskarten auf die/von der Hungerburg dürfen sowohl mit dem Bus als auch der Hungerburgbahn fahren.
Werden der Hungerburgbahn dafür Einnahmen verbucht?
7. Entstehen durch die Kombikarte Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) - Alpenzoo Innsbruck - Tirol für die
Hungerburgbahn Einnahmenverluste, wenn ja, in welcher Höhe jährlich und gibt es dafür Zuschüsse von dritter Seite, wenn ja in welcher
Höhe?
8. Wie hoch war das Werbebudget für die Hungerburgbahn in den vergangenen fünf Jahren?
9. Gibt es bereits ein Verkehrskonzept, wie die verkehrliche Belastung in
den Stadtteilen Innere Stadt, Dreiheiligen, Saggen, St. Nikolaus durch
Parkplatzsuche rund um die Talstationen der neuen Nordkettenbahn
Rechnung reduziert werden kann? Wenn ja, welches?
10. Für den Bau des ersten Tunnels der Nordkettenbahn-Neu zwischen
den beiden Talstationen sind umfangreiche Verkehrsbaustellen und
-umleitungen erforderlich. Gibt es bereits ein Konzept, wie die Verkehrsumleitung erfolgen soll, wenn ja welches?
11. Wer übernimmt die Kosten, die durch die Verkehrsumleitung entstehen?
Dr. Pokorny-Reitter, Marinell, Hüttenberger, Grünbacher und Buchacher,
alle e. h."

GR-Sitzung 15.7.2005