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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.67

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34.2

Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
und Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften, Kosten
für die Hausverwaltung, Neuvermietung einer bezugsfertigen Wohnung nach Beendigung eines Mietverhältnisses, Verrechnung der Betriebskosten während
der Renovierung (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
"1. In welcher Höhe werden bei den Wohnungen, die durch die Stadt
Innsbruck vergeben werden, Kosten für die Hausverwaltung verrechnet? Kosten in welcher Höhe (inklusive Mehrwertsteuer) werden von
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) bzw. von den
gemeinnützigen Wohnbauträgern wie z. B. "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT),
Alpenländische Heimstätte, Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbauund Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI) usw. den Mieterinnen und Mietern pro Quadratmeter Wohnfläche dafür verrechnet?
2. Wie lange Zeit nach Beendigung eines Mietverhältnisses wird von den
einzelnen gemeinnützigen Gesellschaften bzw. der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) durchschnittlich benötigt, um die
Wohnung der Stadt Innsbruck bezugsfertig zur Neuvermietung zu
melden. Um Aufgliederung nach den einzelnen Wohnbauträgern und
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) wird ersucht.
3. Wie lange dauert bei der Stadt Innsbruck die Vergabe einer als bezugsfertig gemeldeten Wohnung durchschnittlich?
4. Von wem werden in der Zeit der Wohnungsrenovierung der Betriebskosten für die leer stehende Wohnung getragen? Werden diese aliquot
der Hausgemeinschaft angerechnet?
Linser, Mag. Schindl-Helldrich, Mag. Fritz und Dr. Patek, alle e. h."

34.3

Innsbrucker Pflichtschulen, Vorverlegung der Schuleinschreibung, Einschätzung des Förderbedarfs und
Maßnahmen (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:

GR-Sitzung 15.7.2005