Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf
- S.76
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- 1255 -
36.3
I-OEF 76/2005
A 13 Brenner Autobahn, Ausdehnung der Gültigkeit
der Sondermautstrecke Brenner bis Innsbruck-Ost bzw.
Innsbruck-Kranebitten (Flughafen) (GR Moser)
B:
Dem von GR Moser und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 1250) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Moser: Ich beantrage
die Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Dr. Patek: Prinzipiell ist es ein guter Ansatz, dass man
sagt, dass der Ausweichverkehr, der von Süden durch die Stadt Innsbruck
fließt, weggebracht werden soll. Mir ist nur noch nicht klar, wie man das
rechtlich regeln soll. Wenn das eine Sondermautstrecke ist, wird dort natürlich die Brennermaut eingehoben, das heißt umgekehrt, dass jemand, der
von der Stadt Wörgl in die Gemeinde Mutters fährt, Brennermaut zahlen
muss. Wenn er das nicht zahlen will, dann fährt dieser erst wieder über die
Stadt Innsbruck. Das heißt, dort eine Regelung zu finden, dass man nicht
den Ausweichverkehr von der anderen Seite hat, bedarf einiger rechtlicher
Schwierigkeiten. Ich habe daher meine Zweifel, ob das so leicht möglich
ist. Ich ersuche daher, diese Frage im Stadtsenat dementsprechend zu erörtern.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das ist auch die Begründung, warum die Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung erfolgt, weil diese Problematik aufgefallen ist.
B:
Der von GR Moser und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag
(Seite 1250) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 15.7.2005