Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.79

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Juli-Fortsetzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1258 -

Für viele Menschen, die der ambulanten Dienste bedürfen, ist
der Mindeststundensatz zu hoch. Eigentlich sollte der Berechnung dieser
Stundensätze das Nettoeinkommen, abzüglich der Lebenshaltungskosten
und der Mietkosten, zu Grunde liegen. Für die Hauskrankenpflege sollten
dann zwei Prozent der Summe berechnet werden und das würde den eigentlichen Stundensatz ergeben. Ich bringe jetzt nur, um das zu veranschaulichen ein Beispiel. Jemand hat eine Nettopension in der Höhe von € 1.000,-- diese Summe haben viele Frauen absolut nicht. Es werden dann als normaler Satz für Lebenshaltungskosten € 350,-- abgezogen und für Miete und
Betriebskosten können noch einmal ein Betrag in der Höhe von € 500,-abgezogen werden. Ich ziehe von dem Betrag von € 1.000,-- jetzt nicht
€ 500,--, sondern nur € 400,-- ab. € 1.000,-- minus € 350,-- für Lebenshaltungskosten, minus € 400,-- für Miete und Betriebskosten würde eine Restbasis für die Berechnung von € 250,-- ergeben, davon 2 % für eine Stunde
Hauskrankenpflege würde einen Betrag in der Höhe von € 5,-- und nicht
€ 10,-- ausmachen, nur um das zu verdeutlichen.
Wenn jemand eine kleinere Pension mit nur € 700,-- hat, abzüglich Lebenshaltungskosten und abzüglich Miete und Betriebskosten,
bleiben nur mehr € 50,-- übrig, und das würde nur mehr einen Stundensatz
von € 1,-- ergeben, aber der Mindeststundensatz vom Land Tirol liegt über
diesem Betrag. Die Stadt Linz berechnet ihre Pflegedienste wirklich nach
dem tatsächlichen Einkommen, dies nur als Nebenbemerkung.
Es ist so, dass sich viele Menschen in der Stadt Innsbruck
wirklich schwer tun, diese hohen Sätze zu bezahlen. Ich habe mich bei der
Innsbrucker Sozialen Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) erkundigt,
dass 75 % der Innsbrucker, die die ambulante Pflege beanspruchen, den
Mindeststundensatz bezahlen. Wahrscheinlich würden diese in der Berechnung nach dem tatsächlichen Einkommen sicher unter diesem Mindeststundensatz liegen. Die Situation ist so, dass die Leute die hohen Rechnungen
bekommen und diese werden klarerweise, wenn sie nicht bezahlt werden,
eingemahnt, denn das muss man machen. Die Rechnungen werden seitens
der Innsbrucker Sozialen Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) eingemahnt und die Leute überlegen sich wirklich die Beanspruchung auf das
allernotwendigste zu beschränken. Ich habe wirklich Befürchtungen, dass

GR-Sitzung 15.7.2005