Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf
- S.98
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- 1277 -
Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
StR Dr. Gschnitzer: Ich glaube, dass man diesen Antrag der
zuständigen Abteilung zuweisen und sich Vorschläge erarbeiten lassen
muss.
GR Dr. Patek: Es gibt an sich eine Regelung in den ortspolizeilichen Vorschriften, die Versiegelung zu verhindern, nachdem das damals Alt-LAbg. Dr. Lichtenberger in den Tiroler Landtag gebracht hat,
dass nicht mit dem Ortsbild argumentiert werden muss, sondern dass das
eine Bestimmung an sich ist. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ist aus mir
nicht ganz nachvollziehbaren Gründen offensichtlich der Meinung, dass die
Textierung dieses Gesetzes so ist, dass man das nur mit einem Ortsbildgutachten erreichen könnte. Ich teile diese Meinung nicht, aber wenn man
schon der Meinung ist, dass es nur so ginge, dann wäre dringend eine Änderung der Textierung in der Tiroler Bauordnung (TBO) erforderlich, dass
auch die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, reinen Gewissens sagt, dass es klar
ist, dass es darum geht, die Versiegelung zu verhindern. Dass das, wenn es
sich um Innenhöfe handelt, nicht mit dem Ortsbild begründet werden kann
ist meines Erachtens offensichtlich. Das kann im Gesetz gar nicht so gemeint sein, deshalb verstehe ich auch die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
nicht, die sagt, dass eine gesetzliche Änderung notwendig ist, um das so zu
machen, wie das auch immer gedacht war, aber man soll diese möglichst
rasch angehen.
B:
Der von GR Linser in der Sitzung des Gemeinderates am 24.5.2005 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 15.7.2005