Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.99

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Juli-Fortsetzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1278 -

37.6

I-OEF 53/2005
Nichtösterreichische in der Stadt Innsbruck wohnhafte
EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger, Aufklärung über
Gemeinderatswahlrecht, Informationskampagne (GR
Nordholm)

GR Tunner: In Vertretung von GR Nordholm darf ich den Antrag vorbringen:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck führt eine Informationskampagne durch, um die in
Innsbruck wohnhaften nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen bzw. EUBürger über ihr Gemeinderatswahlrecht aufzuklären. Die hiefür notwendigen Mittel werden budgetiert."
Es geht darum, dass von etwa 6.000 wahlberechtigten nichtösterreichischen
in Innsbruck wohnhaften EU-Bürgern weniger als 300 davon überhaupt im
Wählerverzeichnis sind. Das ergibt sich daraus, dass man, wenn man den
Hauptwohnsitz in Innsbruck anmeldet, nicht automatisch im Wählerverzeichnis geführt wird, sondern das muss man separat vorbringen. Es ist ein
demokratisches Grundrecht, sein Wahlrecht auszuführen, und man kann
nicht erwarten, dass die EU-Bürger das unwissentlich gar nicht wahrnehmen können, sondern dass man diese hinführt und sagt, dass sie die Möglichkeit haben, das Wahlrecht auszuüben. Diese Möglichkeit sollte aufgezeigt werden. Das eine ist der Hauptwohnsitz und das andere ist das Wahlrecht. Zukünftig sollte bei der Anmeldung auch gleich darauf hingewiesen
werden, weil immer mehr Studenten und Arbeitskräfte aus dem EU-Raum
mit dem Hauptwohnsitz nach Innsbruck kommen. Daher ersuche ich
den Antrag dem Stadtsenat zur
Vorberatung zuzuweisen,
um im Gemeinderat im Oktober darüber abzustimmen, weil wir im
Jahr 2006, im April, die Gemeinderatswahl haben. Jeder sollte die Möglichkeit haben, diese Frist noch auszunützen.

GR-Sitzung 15.7.2005