Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.104

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Juli-Fortsetzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1283 -

Mein Antrag gliedert sich in zwei Bereiche. Erstens eine
grundsätzliche Bereitschaft ohne Termin, wann man das ein- und umsetzen
will. Zweitens die Ausformulierung, wie man das macht und wie das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck ist. Ich ersuche daher
um eine getrennte Abstimmung
zu den Punkten 1. und 2.
Der Punkt 1. beinhaltet, dass sich der Gemeinderat für eine Direktwahl
des/der Bürgermeisters/in ausspricht und ich beantrage
die Annahme dieses ersten
Punktes.
Zweitens ersuche ich hinsichtlich der Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck sowie der Innsbrucker Wahlordnung
um die Zuweisung des zweiten
Punktes an den Stadtsenat zur
Vorberatung.
Eine Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck muss
sowieso wieder im Gemeinderat behandelt werden. Von der Gewichtung
unabhängig davon ist es sicher notwendig, dass das gesamte Gremium des
Gemeinderates darüber befindet.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Es war im Jahre 1989 - ich habe das
nachgelesen - unser damaliger Alt-StR Dr. Rettenmoser derjenige, der sozusagen die Forderung nach einer Direktwahl des Bürgermeisters in der
Stadt Innsbruck erhoben hat. Das ist keine Forderung, die der Sozialdemokratie fremd ist, sondern wir haben das auch immer vertreten, allerdings
mit gewissen Einschränkungen. Unser Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck ist ein nicht mehr zeitgemäßes und eines, das viele Dinge offen
lässt. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck ist sehr autokratisch
von oben herab diktiert. Wir - gerade auch die kleinen Fraktionen leiden an

GR-Sitzung 15.7.2005