Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.244
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(zu Punkt 39.27)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
. 2 9. Jan. 2020
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DIE GRÜNEN
INNSBRUCK
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Dejan Lukovic, BA MA
Gemeinderat der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, 29.01.2020
PRÜFANTRAG
Betreff: Prüfung schärferer Sanktionsmaßnahmen bei der Verletzung der Würde des Gemeinderats
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das Präsidialamt wird mit einer Prüfung beauftragt, ob und wie ein Ordnungsgeld nach dem Vorbild des
deutschen Bundestages (insb. des deutschen Abgeordnetengesetzes) für den Gemeinderat eingeführt
werden kann. Im besonderen Fokus der Prüfung soll dabei die Frage liegen, ob, wie und welche Landes- und
Bundesgesetzte adaptiert werden müssten, um ein Ordnungsgeld einführen zu können. Weiteres wird das
Präsidialamt mit der Prüfung beauftragt, ob und wie längere Verweisungen von Gemeinderats- und
Ausschusssitzungen ebenfalls nach dem Vorbild des deutschen Abgeordnetengesetzes realisiert werden
könnten. Weitere Sanktionsmaßnahmen nach dem Vorbild anderer Entscheidungsgremien sollen ebenfalls
bedacht werden.
Begründung:
Die Debattenkultur des lnnsbrucker Gemeinderates ist aufgrund einer Vielzahl an untergriffigen und
niveaulosen Attacken aus allen politischen Lagern heraus sehr niedrig. Trotz mehrmaliger Ordnungsrufe und
sogar Sitzungsunterbrechungen scheinen die vorgesehenen Maßnahmen der Geschäftsordnung nicht zu
wirken, um ein negatives Debbatierverhalten generell zu unterbinden.
Wenn symbolische Disziplinarmaßnahmen wie etwa die Erteilung eines Ordnungsrufes als „Orden"
verstanden werden und der mögliche Entzug des Rederechts nicht als veritable Strafe anerkannt werden,
könnten die Einführung eines Ordnungsgeldes genau hier ansetzen und diese Grundannahme angehen. Die
Aussicht darauf, einen empfindlichen Anteil der monatlichen Entschädigung aufgrund einer verbalen
Kakophonie zu verlieren, könnte bei so manchen Gemeinderät_innen zu einem sorgsameren Umgang mit
ihren Worten führen.
Die Einführung einer solchen Maßnahme wird in Österreich zumindest für den Nationalrat schon seit langem
debattiert, während es eine solche Strafzahlung im deutschen Bundestag schon gibt. Dort können verbale
Entgleisungen von Abgeordneten nach §44a, Abs 5 des Abgeordnetengesetzes mit einem Ordnungsgeld von
Die lnnsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße 18/1 . 6020 Innsbruck