Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.17

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- 902 -

Davon sind nur jene Beamten betroffen, die bis zum Jahr 1996 darauf vertrauen durften, diesen Bedingungen zu unterliegen. Das dürfen sie weiterhin, wir sind d´accord mit den Beamten des Landes Tirol. Eine kleine Änderung der grundsätzlichen Bedingungen zum Treuegeld macht diesen Entwurf notwendig.

7.

IV 1331/2003
Wohn- und Pflegeheim Hötting, Umbau im ersten
Obergeschoss, Finanzierung der Einrichtung für zehn
Pflegezimmer
---------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
2.7.2003:
1. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Einrichtungskosten bis zu
einer Höhe von € 120.000,-- nach erfolgtem Umbau für zehn Pflegezimmer im ersten Obergeschoß des Wohn- und Pflegeheimes Hötting in
Innsbruck.
2. Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit in der Höhe von € 120.000,-- zu
Vp. 5.42000.779300, Kap.-Transferzahlung - Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) - Einrichtung (Bedeckung Kommunaldarlehen), genehmigt.

In der heutigen Sitzung des Gemeinderates liegen mehrere Anträge des
Stadtsenates vor, die sich mit Wohn- und Pflegeheimen für unsere älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürger befassen. Das ist ein Schwerpunkt unserer
Arbeit, der nicht nur im Zusammenhang mit den Pensionsregelungen, sondern in der Realität unsere Aufmerksamkeit verdient.
Die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger können darauf vertrauen, dass sie bei Bedarf in einem öffentlichen Seniorenheim der Stadt
Innsbruck mit der jeweils notwendigen Pflegequalität Aufnahme finden.
Dieser Schwerpunkt macht sich heute besonders bemerkbar, weil einige
Anträge vorliegen, die der Schlusspunkt langer Verhandlungen und Ausschreibungen sind.

GR-Sitzung 24.7.2003