Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.33
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Eine Vergleichsrechnung kann nicht vorgelegt werden. Nach
dem, was ich aus den Akten bisher an Zahlen recherchiert habe, müssen die
Innsbrucker Grünen davon ausgehen, dass die Stadt Innsbruck bei diesem
Geschäft eher schlecht aussteigen wird, es sei denn, man rechnet mir das
Gegenteil vor. Es geht um Folgendes: Im Jahr 2000 wurde von Neubaukosten für die Gilmschule in der Höhe von ATS 65 Mio bis ATS 70 Mio ausgegangen. Die Neubaukosten, die der Mietzinskalkulation der BundesimmobiliengesmbH (BIG) heute zugrunde liegen, bewegen sich bei
ATS 86,5 Mio, das ist um einiges mehr.
Ich habe schon vor zwei Jahren in der Diskussion im Stadtsenat die Meinung vertreten, dass die geschätzten Kosten in der Höhe von
ATS 65 Mio bis ATS 70 Mio zu niedrig angesetzt sind. Es stand damals im
Raum, dass die Stadt Innsbruck von der Bank für Tirol und Vorarlberg AG
(BTV) ATS 45 Mio für die Gilmschule bekommen würde. Alt-Bgm.
DDr. van Staa hat behauptet, diese Baukosten in der Höhe von ATS 65 Mio
bis ATS 70 Mio würden auf Wunschvorstellungen des zuständigen Amtes
basieren. Man könne die Kubatur reduzieren und dadurch auf einen Betrag
in der Höhe von ATS 55 Mio bis ATS 60 Mio kommen; tatsächlich sind
wir heute bei einem Betrag in der Höhe von ATS 86 Mio angelangt.
Wenn die Gilmschule nicht neu gebaut, sondern die bestehende Gilmschule generalsaniert wird, kostet das nach der Schätzung aus dem
Jahr 2000 einen Betrag in der Höhe von ATS 15 Mio. Wenn man den Betrag in der Höhe von ATS 45 Mio addiert, den die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) bezahlt, besteht immer noch eine ziemliche Lücke zum
derzeitig aktuellen Betrag in der Höhe von ATS 86 Mio.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Diese Diskussion haben wir bereits in der gestrigen Sitzung des Stadtsenates geführt.)
Ich weiß nicht, ob mit der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) mittlerweile schon ein Kaufvertrag geschlossen wurde und feststeht, wie viel
tatsächlich für die alte Gilmschule bezahlt wird. Es wäre interessant zu erfahren, welche Differenz dann bestehen bleibt. Es kann nicht akzeptiert
werden, dass in den Grundsatzbeschlüssen des Gemeinderates voller Bewunderung die Vorteile für die Stadt Innsbruck bejaht werden, und zwei
GR-Sitzung 24.7.2003