Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.39

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das Dreifache des ursprünglich angenommenen Betrages gekostet hat, wurden in der Sitzung des Gemeinderates klare Kostenvorstellungen genannt
und damit die Entscheidung zugunsten einer Lösung herbeigeführt.
Ich erwarte mir, dass die durch Beschluss des Gemeinderates
festgelegten Rahmenbedingungen im Großen und Ganzen erfüllt werden.
Wenn sich grundlegende Eckpfeiler dieses Ring-Tauschgeschäftes wesentlich verändern, muss noch einmal gefragt werden, ob die ursprünglich getroffene Entscheidung ökonomisch gesehen noch im Sinne der Stadt Innsbruck ist. Dass sich die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) darüber
freut, Büroräume in die alte Gilmschule zu verlegen, ist verständlich. Wenn
die Stadt Innsbruck das arrangieren kann, ohne dadurch finanzielle
Nachteile zu erleiden, soll es mir Recht sein. Es wurde aber im Jahr 2000
beschlossen, dass die Stadt Innsbruck grosso modo bare aus diesem Geschäft aussteigen soll. Es sollte ein Schulgebäude für ein anderes eingetauscht werden. Für die dadurch erreichte höhere Qualität war man bereit,
äußert gedeckelt mit den exorbitant hohen Renovierungskosten von
ATS 15 Mio zu bezahlen. Jetzt kommen zu den ATS 15 Mio noch einmal
ATS 26 Mio dazu, das ist wirklich eine andere Größenordnung.
(GR Dr. Rainer: GR Dr. Patek, was wollen Sie dagegen machen?)
Ich frage mich, wie nach zwei Jahren Verhandlungen mit einem klaren Auftrag über die Rahmenbedingungen dieses Ring-Tauschgeschäftes eine derartige Beschlussfassung im Gemeinderat zustande kommen kann. Es wurde auch erwartet, dass das Ring-Tauschgeschäft weitgehend eingefädelt war. Die Aussagen von Alt-Bgm. DDr. van Staa gaben
ziemlich eindeutig zu verstehen, dass der Bund mit diesem Ring-Tauschgeschäft einverstanden war.
(Bgm. Zach: So ist das Leben.)
Wenn sich wesentliche Voraussetzungen für einen Beschluss
des Gemeinderates ändern, darf man den Antrag nicht erst dann zur Diskussion stellen, wenn den Mitgliedern des Gemeinderates nichts mehr anderes übrig bleibt, als die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr
muss die Grundsatzentscheidung noch einmal im Gemeinderat zur Diskussion vorgelegt werden. Dann können sich die Mitglieder des Gemeinderates noch einmal darüber beraten.

GR-Sitzung 24.7.2003