Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.40
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(Bgm. Zach: Das wurde alles bereits im Stadtsenat besprochen.)
Einen Beschluss des Gemeinderates kann der Stadtsenat nicht außer Kraft
setzen, selbst wenn er das wollte. Der Gemeinderat ist immer noch das
höchste Gremium, und deshalb muss der Gemeinderat die Angelegenheit
behandeln und diesen Beschluss abändern.
Ich komme zum letzten, sehr aktuellen Punkt: In diesen Vertrag müssen konkrete Zahlen aufgenommen werden, sonst handelt man sich
das nächste finanzielle Desaster ein.
(Bgm. Zach: Das Wort "Desaster" ist auf das Schärfste zurückzuweisen!)
Die Stadt Innsbruck schließt einen Mietvertrag ab; es wird eine recht hohe Miete plus ein beachtlicher Beitrag für die "Refinanzierung
der Investitionskosten" bezahlt: Die Stadt Innsbruck bezahlt für die nächsten 20 Jahre sämtliche Investitionen der BundesimmobiliengesmbH (BIG)
in dieses Gebäude. Das muss zur Folge haben, dass die Stadt Innsbruck
nicht nur eine Kaufoption eingeräumt bekommt, sondern bereits jetzt der
zulässige Höchstpreis für einen Kauf im Jahr 2013 festgelegt wird …
(Bgm. Zach: Warum brauchen wir das Gebäude in zehn Jahren?)
… und für das Jahr 2023 ein symbolischer Kaufpreis von einem Euro. Die
Stadt Innsbruck hat dann nämlich schon alle getätigten Investitionen komplett abgezahlt und wird diese nicht noch einmal bezahlen. Wenn die Vereinbarung für das Jahr 2023 einen symbolischen Kaufpreis von einem Euro
und für das Jahr 2013 den um jene Investitionskosten, die der BundesimmobiliengesmbH (BIG) jetzt anfallen, abgezinsten Betrag enthält, hat die
Kaufoption wenigstens einen Sinn. Ohne diese Zahlen wird der Bund hundertprozentig den vollen Kaufpreis verlangen.
Wenn diese klare Preisvorstellung unter Einrechnung der Refinanzierung, die die Stadt Innsbruck jetzt bezahlt, nicht in die Vereinbarung
mit aufgenommen wird, rennt man bei diesem Geschäft ins offene Messer.
Wann immer diese Kaufoption in zehn oder zwanzig Jahren aktuell werden
wird, wird wieder dieselbe Debatte entstehen.
Außerdem muss man sich damit auseinandersetzen, dass für
von der Stadt Innsbruck genutzte Gebäude, die aber nominell dem Bund
gehören, satt Miete bezahlt wird, während umgekehrt - siehe Haspingerstraße - so gut wie nichts bezahlt wird. Es kann nicht behauptet werden,
GR-Sitzung 24.7.2003