Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.47

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- 932 -

Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.

12.

IV 8385/2002
Stadtgemeinde Innsbruck, Änderung der Vertragsverhältnisse sowohl mit der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck (OSVI) GesmbH als auch
mit der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und
Verwertungs (ISpA) GesmbH hinsichtlich Neubau der
Kleinen Eishalle und Generalsanierung der OlympiaEishalle samt Außeneislaufring und Technikturm
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
8.7.2003:
Die Stadtgemeinde Innsbruck ändert sowohl mit der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), als auch mit der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) die
Vertragsverhältnisse hinsichtlich des Olympia Eisstadions einvernehmlich
und ehestmöglich wie folgt:
1. Der bestehende Mietvertrag zwischen Stadt Innsbruck und OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) hinsichtlich des Olympia Eisstadions wird aufgehoben und gleichzeitig
ein Fruchtgenussvertrag mit folgendem Inhalt abgeschlossen:
Die Stadt Innsbruck als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 352
GB 81125, bestehend aus Gst. 1788/1, auf welchem die Olympia Eishalle samt Betriebsanlagen, der 400 Meter Eisring sowie ein im Wege
eines Superädifikats errichtetes Gebäude des Österreichischen Schiverbandes (ÖSV) stehen, räumt der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) an der gesamten Liegenschaft das Fruchtgenussrecht nach den Bestimmungen der §§ 508 ff
ABGB ein. Das Fruchgenussrecht wird mit Wirksamkeit vom
1.1.2004 eingeräumt und auf unbestimmte Dauer bestellt. Das Rechtsverhältnis kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende aufgekündigt werden. Die Stadt Innsbruck als Fruchtgenussgeber verzichtet für einen
Zeitraum von 30 Jahren auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes.
Die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) nimmt dieses Fruchtgenussrecht an und verpflichtet sich für
die Dauer des Fruchtgenussrechtes zur Aufrechterhaltung des widmungsgemäßen Betriebes der Anlagen.
GR-Sitzung 24.7.2003