Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.48

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2. Der bestehende Mietvertrag zwischen Stadt Innsbruck und OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) hinsichtlich der Liegenschaften in der KG Igls, auf denen Anlagen der
Bob- und Rodelbahnanlage errichtet sind, wird ebenfalls einvernehmlich aufgelöst und gleichzeitig ein Fruchtgenussrecht eingeräumt.
3. Das Fruchtgenussentgelt für die Liegenschaft Eisstadion und für die
Bob- und Rodelbahnanlage wird im Hinblick auf die Investitionen der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) und die zu erwartenden Betriebsabgänge nach Kalkulation durch
die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, im Detail noch
festgelegt, wobei auch eine Abstimmung mit den Fruchtgenussregelungen zwischen dem Land Tirol, bzw. der Innsbrucker Sportanlagen
Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) und der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) erfolgen soll.
4. Zusätzlich hat die Fruchtgenussberechtigte alle Aufwendungen zu tragen, die im Sinne der Präambel (Punkt 4) der Generalvereinbarung
zwischen dem Land Tirol, der Stadt Innsbruck und dem Bund vom
Jänner 1999 erforderlich sind, um die vertragsgegenständlichen Sporteinrichtungen dem nationalen und internationalen Leistungs-, Spitzenund Wettkampfsport auf Dauer zu erhalten.
5. Die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) übernimmt an Stelle der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) die Sanierung der OlympiaEishalle und den Neubau der Kleinen Eishalle nach den bereits baubehördlich genehmigten Plänen und tritt anstelle der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) in die laufenden Verträge ein, wobei sich die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) hinsichtlich der Bauabwicklung
der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH
(ISpA) in Form einer Beauftragung zum Baumanangement bedient.
6. Mit der detaillierten Vertragserstellung wird seitens der Stadt Innsbruck die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt.
7. Der ausgefertigte Vertrag wird dem Stadtsenat zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Es handelt sich um eine Arrondierung oder Vereinfachung von Geschäften,
die das neue Eisstadion, die kleine Eishalle und die Eigentums- und Betriebsstrukturen am Sport- und Freizeitpark "Tivoli-Neu" betreffen. Den
Mitgliedern des Gemeinderates liegt eine sehr gute Grafik vor, die die etwas komplizierten Vorgänge zwischen dem Sport- und Freizeitpark "Tivoli-Neu", der Bob- und Rodelbahn, den Eisstadions und dem Tiroler Landes-

GR-Sitzung 24.7.2003