Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.52
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GesmbH (OEZ) - der jetzigen Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) - möglich geworden, an der er zu vierzig Prozent beteiligt war. Deshalb war an eine Zusammenführung der Gesellschaften durch die Stadt Innsbruck und das Land Tirol nicht zu denken.
Jedes Jahr ergab sich ein Abgang bei der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck GesmbH (OEZ) und der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI). Es war sehr schwierig, die Vertreter des Bundes davon zu überzeugen, dass sie daran ihren Anteil von
vierzig Prozent zu tragen hätten. Heute noch schuldet der Bund der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) einen
entsprechenden Abgabenanteil aus diesem Abgang. Wir sind zuversichtlich, dass es im Lauf des Jahres 2003 gelingen wird, diesen Abgang einzufordern.
All das zeigt die Schwierigkeiten auf, die entstehen, wenn verschiedene Gesellschaften mit verschiedenen Eigentümern verhandeln sollen. Dem Bericht von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski zufolge war es sicherlich sehr schwierig, eine Zusammenführung dieser Gesellschaften mit
derartig unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen zustandezubringen: Das
Landessportcenter Tirol steht im Alleineigentum des Landes Tirol und wird
von einem Verein geführt, an dem wiederum das Land Tirol und die Stadt
Innsbruck beteiligt sind. Die Stadt Innsbruck ist mit zehn Prozent am Abgang des Vereines beteiligt. Alleinige Eigentümerin der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) sowie von Grund
und Boden ist die Stadt Innsbruck, aber das Superädifikat gehört der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA).
Bei der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) bestehen intern verschiedene Aufteilungen: Das Stammkapital ist zwischen dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck im Verhältnis
von 50 : 50 aufgeteilt. In der Abgangsbedeckung gilt wiederum eine andere
Regelung: Für den Stadionsabgang kommen zu 45 % das Land Tirol und
zu 55 % die Stadt Innsbruck auf.
Man braucht fast einen Tasschenechner, um herauszufinden,
was jeder Einzelne zu bezahlen hat. Es war nur möglich, eine Einigung herbeizuführen weil Landeshauptmann DDr. van Staa die Notwendigkeit einer
GR-Sitzung 24.7.2003