Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.67
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stehende Gewerbegebiet erweitert werden. Von sozialem Wohnbau steht in
dieser Beschlussfassung nichts, das noch einmal zur Klarstellung.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist grundsätzlich richtig.
Die Verwendung dieses Grundstückes wird zu einem späteren Zeitpunkt im
Gemeinderat behandelt werden.
B:
Der Antrag des Stadtsenates vom 23.7.2003 (Seite 940) wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
15.
IV 2195/2003
Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) bzw. neu zu
gründende Stadtforum GesmbH, Auffahrts- und Abfahrtsrampe zur Tiefgarage in der Gilmstraße sowie
Unterbauung der Gilm- und Erlerstraße, Einräumung
einer Dienstbarkeit für die im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck stehenden Grundstücke 1059
(Gilmstraße) und 1060 (Erlerstraße), beide vorgetragen
in EZ 716, GB 81113 Innsbruck
-------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
23.7.2003:
Die Stadtgemeinde Innsbruck im Eigentum des Grundstückes 1059 (Gilmstraße) und des Grundstückes 1060 (Erlerstraße), beide vorgetragen in
EZ 716, GB 81113 Innsbruck, räumt zugunsten der Bank für Tirol und
Vorarlberg AG (BTV) oder wahlweise zugunsten der Stadtforum GesmbH
unentgeltlich und immerwährend die Dienstbarkeit der Herstellung einer
Auffahrts- und Abfahrtsrampe in der Gilmstraße sowie der Unterbauung
der Gilmstraße und der Erlerstraße nach dem Einreichprojekt des Büros für Verkehrs- und Raumplanung - Dipl.-Ing. Rauch/Dipl.Ing. Schlosser ein. Diese grundsätzliche Rechtseinräumung bedarf noch der
genauen Festlegung verschiedener Rahmenbedingungen, insbesondere ist
die Frage der Oberflächengestaltung im Einvernehmen mit der StadtverGR-Sitzung 24.7.2003