Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.86

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- 971 -

Die Frage ist, ob diese Vorgangsweise rechtens ist. Das Verfahren muss
noch einmal aufgerollt und eine entsprechende Stellungnahme der betroffenen Schulen eingeholt werden. Ich stelle den Antrag
den Tagesordnungspunkt von
der Tagesordnung abzusetzen.
MB: (gegen FREI)
Abgelehnt.
StR Dr. Gschnitzer: Die Bevölkerung hegt schon lange den
Wunsch, dass gerade in diesem Teil der Lohbachsiedlung eine Kurzparkzone eingeführt wird. Wir mussten die Erlassung der Novelle zur Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) abwarten, bevor dort die Markierung von
Parkplätzen vorgenommen werden konnte.
Was die Fragen von GR Mag. Kogler betrifft: Die in der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) angeführten Körperschaften müssen eingeladen werden, eine Stellungnahme abzugeben. Sie haben ein Recht zur
Stellungnahme. Die Aufforderung zur Stellungnahme erfolgt mit einer beliebigen Fristsetzung von zwei, drei oder vier Wochen. Langt bis zum Ablauf der Frist keine Stellungnahme ein, was sehr oft vorkommt, läuft das
Verfahren unter Berücksichtigung der übrigen Stellungnahmen weiter. Der
Akt wird dem Bau- und Projekt-Ausschuss vorgelegt und dort behandelt.
Die Einführung der Kurzparkzone ist in der Lohbachsiedlung
dringend notwendig, da diese sonst zum El Dorado für Dauerparker wird.
Weil die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ihrer Verpflichtung zur
Schaffung von Parkplätzen nicht nachgekommen ist, muss die Stadt Innsbruck der Bevölkerung den notwendigen Parkraum verschaffen. (Beifall
von Seiten der Fraktion "Für Innsbruck")
StR Mag. Schwarzl: Was StR Dr. Gschnitzer nicht angesprochen hat: Obwohl die fünf Schulen nicht zum Kreis derer gehören, denen
ein Recht zur Stellungnahme zukommt, hat man sie in diesem Verfahren
trotzdem dazu eingeladen. Es ist aber von keiner Schule eine Stellungnah-

GR-Sitzung 24.7.2003