Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.88
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(GR Mag. Kogler: Die Straßenverkehrsordnung 1960 {StVO} gehört reformiert, so dass die Schulen ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen werden
müssen.)
Aber die Schulen sind zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Wer etwas vehement ablehnt, nimmt wohl die Möglichkeit wahr, sich dazu zu äußern.
Wie gesagt wird es für einige Schülerinnen und Schüler Probleme geben. Andererseits sind die Straßen und vor allem die Nebenfahrbahnen derart verparkt, dass die Schülerbusse des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Haltestellen reversieren müssen, um an parkenden
Autos vorbeizukommen. Teilweise müssen die Busfahrer bis zu fünf Minuten warten, bis sie weiterfahren können. Diese Situation ist nicht tragbar.
GR Schuster: Die betroffenen Schulen stellen ein absolutes
Berufsschulzentrum dar. Es gibt nicht nur innerstädtische Schüler, sondern
diese kommen aus ganz Tirol. Darüberhinaus handelt es sich beim Lohbachufer um eine wunderbare Wohngegend.
Ein Interessenskonflikt ist vorprogrammiert. Manche der
Schüler, die aus den verschiedenen Tälern kommen, haben nur die Möglichkeit, mit dem eigenen Fahrzeug anzureisen. Teilweise ziehen sie in ein
Schülerheim, wo ein paar Parkplätze vorhanden sind. Ich kenne die Situation im Berufsschulzentrum Mandelsberg, wo es diesbezüglich sehr große
Schwierigkeiten gibt.
Es stellt sich die Frage, ob die Direktoren der zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladenen Schulen überhaupt dazu befugt sind, oder
ob die Abgabe einer Stellungnahme ausschließlich in die Kompetenz der
Abt. IVa des Amtes der Tiroler Landesregierung, Schule und Kindergarten,
fällt. Ich glaube, dass ein Schulleiter dazu nicht befugt ist.
Im Berufsschulzentrum Mandelsberg gibt es 1.000 Schüler, in
den Schulen im Bereich der Lohbachsiedlung 800 Schüler. Einige der
Schüler sind gezwungen, mit dem Fahrzeug zu kommen. Man kann diese
Schüler nicht aussperren.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die Schüler, die noch keine 18 Jahre alt
sind, können auch nicht mit dem eigenen Auto kommen.)
GR-Sitzung 24.7.2003