Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.117
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- 1002 -
haltlich der Genehmigung dieser Verpflichtungsermächtigung beschlossen.
Das heißt, dass die Arbeiten erst nach Beschluss des Gemeinderates dieser
Verpflichtungsermächtigung in Auftrag gegeben werden können.
Ein Teil der Kosten ist im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2003 enthalten und ein zweiter Teil
ist für das Rechnungsjahr 2004 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Der Auftrag für diese Arbeiten kann nur erteilt werden,
wenn die Verpflichtungsermächtigung im Gemeinderat beschlossen wird.
GR Schreiner: Die Kapelle am Arzler Kalvarienberg gehört sicher auch zu den vielen Kulturgütern in unserer Stadt. Generationen vor
uns haben diese erhalten und wir können uns immer wieder daran erfreuen.
Wir beschreiten im Gemeinderat auch diesen Weg, denn das haben wir
schon oft bewiesen. Es wurden in der Vergangenheit im Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck immer beträchtliche Mittel bereitgestellt,
um Kulturgüter zu renovieren bzw. zu erhalten.
Ich freue mich ganz besonders, dass die Sanierung des Arzler
Kalvarienberges durchgeführt wird. Der Arzler Kalvarienberg bedeutet
nicht nur den Bewohnern des Stadtteiles Arzl, sondern auch der Frau Bürgermeisterin - wie sie es bei dem Festakt im Stadtteil Arzl betont hat - persönlich viel. Ebenfalls pilgern immer wieder viele Bürger und Bürgerinnen
von den anderen Stadtteilen zur Gnadenmutter in der Kapelle am Arzler
Kalvarienberg.
Die Grundbesitzer im Stadtteil Arzl werden alles unternehmen, um der Baufirma alles zu ermöglichen, damit sie eine rasche Sanierung ohne Schwierigkeiten durchführen kann. Das ist selbstverständlich für
uns eine Verpflichtung und ich bitte Sie, dieser Verpflichtungsermächtigung zuzustimmen.
B:
Der Antrag des Stadtsenates vom 23.7.2003 (Seite 1001) wird angenommen.
GR-Sitzung 24.7.2003