Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.130

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- 1015 -

Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
Es geht hier um das MEDICENT Innsbruck am Innrain. Das Rechtsgeschäft über den Erwerb des Nachbargrundstückes in Richtung Westen
durch die Firma Med.-PARK ErrichtungsgesmbH wurde in der Sitzung des
Gemeinderates bereits beschlossen. Dieses Grundstück soll ebenfalls einer
Bebauung zur Erweiterung von Arztpraxen im Rahmen des Gesamtprojektes unterzogen werden.

31.

III 2908/2003
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IN - B13, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich östlich Sterzinger Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B7, Zeichn.
Nr. 3690), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig,

die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN - B13, Innsbruck Innenstadt, Bereich östlich Sterzinger Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B7, Zeichn. Nr. 3690), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001
zu beschließen.
Hinter diesem kurzen Antrag mit der kurzen Bezeichnung verbirgt sich allerdings ein sehr großes Projekt. Es handelt sich hierbei um das "Hotel am
Bahnhof", welches auf Stelzen über dem derzeitigen Bundesbusparkplatz
errichtet werden soll und letzten Endes eine städtebaulich sehr markante Situation schaffen wird. Vor allem wird es dadurch den neuen Bahnhofsplatz
bzw. den Südtiroler Platz in seiner gesamten Neugestaltung im Süden wie
eine Kette oder einen Stein einfassen.
GR-Sitzung 24.7.2003