Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.131

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- 1016 -

Das "Hotel am Bahnhof" wird natürlich insgesamt eine deutliche Belebung bringen und vor allem diesen städtebaulichen Raum sehr
vernünftig fassen. Zusätzlich ergibt sich ein gutes Angebot im Hotelbereich.
Bgm. Zach: Ich stelle fest, dass GR Ing. Krulis von diesem
"Hotel am Bahnhof" schon jetzt begeistert ist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir heute zusammenhängend drei
große Projekte zu beschließen haben. Der nächste Punkt betrifft ebenfalls
wieder ein großes Projekt, da es um den Bereich Landeskrankenhaus und
Universitätskliniken Innsbruck geht. Das sind Projekte, die von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt Innsbruck sind.
Ich glaube, dass unter dem Punkt Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan vom Bau- und Projekt-Ausschuss darauf hinzuweisen ist,
welche großen Auswirkungen diese Beschlüsse letztendlich doch auf die
Entwicklung dieser Stadt haben. Wenn ich als Beispiel das MEDICENT
Innsbruck hernehme, wo es uns gelungen ist, dieses Projekt zu retten.
Der Bahnhof, der eine immense Bedeutung als Eintrittstor für
die Stadt hat, sowie das "Hotel am Bahnhof", sind Punkte, über die ich als
Wirtschaftsstadtrat nicht so einfach hinwegsehe, sondern deren Bedeutung
ich herausstreichen möchte. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Es ist dem Wirtschaftsstadtrat unbenommen,
sich über solche Bauprojekte zu freuen. Nur sind wir jetzt beim Thema
Bau- und Projekt-Ausschuss und das zu Grunde liegende Gesetz ist das
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG). Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind eigentlich kein Instrumentarium der Wirtschaftsförderung, sondern der Raumordnung.
Wenn ein schönes Projekt vorliegt, der Investor daraus ein Geschäft macht und dadurch Arbeitsplätze gesichert werden, kann mir das
sehr Recht sein. Die alleinige Begründung für einen Bebauungsplan ist
nicht die Wirtschaftsförderung und die Baukonjunktur, sondern, dass dieser
städtebaulich und raumordnerisch Sinn macht.

GR-Sitzung 24.7.2003