Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.152
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1037 -
die baurechtlichen Rahmenbedingungen ablehnen, auch wenn es nur einige
Striche auf einem Plan in einer Verordnung sind.
GR Mag. Kogler: Ich muss noch einmal auf den Pavillon zurückkommen. Sicherlich schließt das eine das andere nicht aus. Nur auf
diesem Platz, wo der Pavillon situiert ist, schließe ich das meines Erachtens
schon aus, da mit dem Beschluss, dort einen Veranstaltungsplatz zu errichten, von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, auch Rahmenbedingungen festgelegt wurden.
Diese Rahmenbedingungen weisen eine Fläche mit einem Minimum von 2.500 m2 bis 3.000 m2 aus. Wenn ich jetzt höre, dass dort noch
Grüngestaltungen gemacht werden, dann sind die Rahmenbedingungen für
einen Veranstaltungsplatz nicht mehr gegeben.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir möchten dort ja keinen allgemeinen
Veranstaltungsplatz.)
Es gibt immer noch einen gültigen Beschluss, der in die Stadtplanung
Einklang gefunden hat und entsprechend verwirklicht werden soll. Das ist
sehr wohl auf diesen Platz bezogen.
StR Mag. Schwarzl: Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger wirft
mir vor, dies missbräuchlich für eine Platzdebatte zu verwenden. Er ist erst
später gekommen und hat daher nicht mitbekommen, wer mit dieser Debatte angefangen hat. Meine Wortmeldung war nicht die erste und ich bitte,
mich nicht automatisch als Verursacherin der Debatte zu sehen. Die Diskussion ist allerdings notwendig und muss irgendwo geführt werden. Wenn
im Bau- und Projekt-Ausschuss mangels Unterlagen keine Diskussion
möglich war, so muss der Gemeinderat darüber diskutieren.
Zur Klarstellung dessen, was gestern in der Sitzung des Stadtsenates vorgelegen ist, möchte ich Folgendes berichten: In der Sitzung des
Stadtsenates wurde auf Anregung des Magistratsdirektors der Punkt zwei
zu Punkt eins gemacht. Der Punkt zwei - nunmehr Punkt eins - lautet wie
folgt:
"Die Realisierung der Oberflächengstaltung hat in zwei Etappen, und zwar
in Bauphase eins und Bauphase zwei im Sinne des Berichtes zu erfolgen."
Der Punkt eins wird zu Punkt zwei und lautet:
GR-Sitzung 24.7.2003