Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.260
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Rechtlich gesehen gibt es in keiner Rechtsvorschrift der Stadt Innsbruck einen Hinweis, dass die Veröffentlichung von Anträgen, Anfragen/dringenden Anfragen und
Anfragebeantwortungen nicht möglich ist.
Die Veröffentlichung von Anträgen, Anfragen/dringenden Anfragen und Anfragebeantwortungen ist daher eine rein politische Entscheidung, und es liegt einiig am politischen Willen der Gemeinderätinnen ob diesbezüglich gelebte Transparenz nur eine
leere Worthülse für Wahlen, oder tatsächlich gelebte Politik ist.