Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.156

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- 1041 -

MB: (bei Stimmenthaltung von
GR Buchacher, gegen GRÜNE,
FREI und GR Engelbrecht)
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 3.7.2003 (Seite 1021)
wird angenommen.

36.

III 2913/2003
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B10/1, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Gp. .782/1, KG
Innsbruck (Stadtsäle - Tiroler Landestheater) - (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B10, Zeichn.
Nr. 3743), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig mit einer Stimmenthaltung von GR Buchacher:
B: (bei Stimmenthaltung von
GR Buchacher)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 3.7.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B10/1, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Gp. .782/1, KG Innsbruck (Stadtsäle - Tiroler Landestheater) - (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN B10, Zeichn. Nr. 3743), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Hier geht es um die Möglichkeit auf der Ostseite des Tiroler Landestheaters
einen Lift anzubringen, damit die einzelnen Ebenen im Tiroler Landestheater erreicht werden können. Das muss im Bebauungsplan ermöglicht werGR-Sitzung 24.7.2003