Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.158
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38.
III 1144/2003
Flächenwidmungsplanentwurf Nr. IG - F5, Igls, Bereich Bilgeristraße 5 und 9 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1 {2. Entwurf}, Zeichn.
Nr. 3645) und
Bebauungsplanentwurf Nr. IG - B3, Igls, Bereich Bilgeristraße 5 und 9 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG - B1a {3. Entwurf}, Zeichn. Nr. 3666), gemäß
§ 56 Abs. 3 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Auflagefrist sind
zum gegenständlichen Bebauungsplanentwurf keine Stellungnahmen eingegangen. Der Vertrag zur Projektsicherung ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig mit einer Stimmenthaltung von GR Hafele wegen Befangenheit
und einer Stimmenthaltung von GR Mag. Fritz:
B: (bei Stimmenthaltung von
GR Hafele wegen Befangenheit
und bei Stimmenthaltung
GRÜNE)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 12.6.2003:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. IG - F5, Igls, Bereich Bilgeristraße 5 und 9 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1 {2. Entwurf}, Zeichn. Nr. 3645) und der Bebauungsplanentwurf Nr. IG - B3, Igls,
Bereich Bilgeristraße 5 und 9 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG B1a {3. Entwurf}, Zeichn. Nr. 3666), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001 werden beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen und bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 24.7.2003