Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.159
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39.
III 605/2003
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/6,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Erlerstraße,
Museumstraße, Wilhelm-Greil-Straße und Gilmstraße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2,
Zeichn. Nr. 3614), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese liegt dem Akt im Original bei.
In der Stellungnahme wird im Wesentlichen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes in Frage gestellt. Weiters wird sein Inhalt und im
Besonderen auch die im Zuge verschiedener geplanter Bauvorhaben entstehenden Beeinträchtigungen (Verkehr, Lärm, Staub, usw.) bemängelt.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat sich intensiv mit dieser
Stellungnahme befasst. Alle Punkte konnten sowohl in raumordnungsfachlicher als auch in planungsrechtlicher Hinsicht (in Zusammenarbeit mit der
Mag.-Abt. III, Bau-, Wasser- und Anlagenrecht) entkräftet werden.
Der privatrechtliche Vertrag zur Projektsicherung ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
MB: (gegen StR Mag. Schwarzl,
GR Linser, GR Dr. Patek und
GR Schrom)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 3.7.2003:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/6, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Erlerstraße, Museumstraße, Wilhelm-Greil-Straße
und Gilmstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2, Zeichn.
Nr. 3614), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 24.7.2003