Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.161

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- 1046 -

B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 3.7.2003:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B2, Höttinger Au, Bereich zwischen Fürstenweg, Steinbockweg, Tiergartenstraße und Angergasse, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Es handelt sich bei diesem Bebauungsplanentwurf um das Geviert am Fürstenweg, Steinbockweg, Tiergartenstraße. Im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist vorgesehen, dieses Areal in Zukunft einer Bebauung zuzuführen. Derzeit wird dieses Areal überwiegend landwirtschaftlich genutzt, nur in den Randbereichen befinden sich kleinere Wohnprojekte. Man
möchte hier verhindern, dass durch einzelne Bauvorhaben Gesamtkonzepte
im Sinne des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) blockiert werden.
Der überwiegende Teil sind Bauwerber, die kleinere Grundstücke besitzen und auf diesen Einfamilienhäuser oder kleinere Projekte
errichten möchten. Die Haupterschließung ist im Flächenwidmungsplan als
Verlängerung des Fischerhäuslweges in Richtung Süden klar definiert, bevor jedoch die Erschließung für diese Grundstücke nicht feststeht, möchte
man sich nicht blockieren.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat einstimmig beschlossen,
dass parallel dazu - das heißt, dass keine Neubauten errichtet werden können - von der Stadt Innsbruck, sprich Mag.-Abt. III, Stadtplanung, eine
städtebauliche Studie in Auftrag gegeben wird. Die Rahmenbedingungen
zu dieser Studie werden im Herbst 2003 in der Sitzung des Bau- und Projekt-Ausschusses vorgelegt. Dann sollen diese Rahmenbedingungen verabschiedet werden. Wir hoffen, dass bis Ende des Jahres 2003 diese Studie
vorliegen wird, damit für die dortigen Grundeigentümer eine Rechtssicherheit besteht, die besagt, was sie in Zukunft machen können und was sie dort
erwartet.

GR-Sitzung 24.7.2003