Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.180
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§ 8, Räumlich-funktionale Entwicklung (Anordnung und Gliederung des
Baulandes),
Absatz 1
a) Erhaltung und Weiterentwicklung der bestehenden Siedlungs- und
Nutzungsstruktur zur Sicherung einer geordneten und nachhaltigen
räumlichen Entwicklung, zur Wahrung der historisch gewachsenen
Originalität sowie des vorhandenen Naturraumes der Stadt,
c) Sicherung einer hohen Wohn-, Versorgungs- und Lebensraumqualität
für die Bevölkerung (vor allem Gemeinbedarfseinrichtungen, Nahversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)-Erschließung,
Grünflächen und Umwelt).
Absatz 2
Grundsätze für die bauliche Entwicklung sowie die Nutzung und Ausweisung des Baulandes sind:
a) Grundsätzliche Ziele, Leitlinien und Strategien
Verbesserung der wohnungsnahen Grün- und Freiflächenausstattung,
§ 9 Intensität bzw. Dichte der Bebauung
Absatz 2
Die Baudichte des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) ist im
nachfolgenden Bebauungsplan weiter zu präzisieren, wobei insbesondere
auf bestehende Baustrukturen, eine dem Verwendungszweck entsprechende Versorgung, Grün- und Freiflächen sowie Umwelt Rücksicht zu nehmen ist.
§ 10 Stadtgestaltung
Absatz 1
a) In allen Bereichen des Bauens, der Pflege und Erneuerung des Baubestandes, der Gestaltung des öffentlichen Raumes sowie von Grünanlagen, Freiflächen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauten und der Entwicklung der Wirtschaftsgebiete ist ein hoher stadtgestalterischer
Qualitätsanspruch umzusetzen.
d) Weiters soll versucht werden, auch die Qualität von Freiflächen bei
privaten Projekten anzuheben, insbesondere durch Förderung der Einbindung von Grünplanern in die Projektentwicklung.
Im Sinne dieser Ziele des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
möge die Frau Bürgermeisterin durch entsprechende Dienstanweisungen
an die städtischen Ämter klarstellen, dass
bei Baumaßnahmen, insbesondere bei Neubauten auf bisher noch nicht
bebauten Grundstücken, im Zuge der Bauberatung durch die Mag.Abt. III, Stadtplanung, und dann insbesondere im baubehördlichen VerGR-Sitzung 24.7.2003