Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.182
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Abt. III, Bau-, Wasser- und Anlagenrecht und Bau- und Feuerpolizei. Dies
war erst auf Drängen von Nachbarn der Fall. Diese haben nämlich darauf
aufmerksam gemacht, dass dort Bäume entfernt wurden, die nach dem vereinbarten Außenanlagenplan eigentlich hätten stehen bleiben sollen. Weiters wurden Planierungen und Veränderungen am Gelände vorgenommen,
die nicht so vereinbart waren.
Erst nach dem Drängen der Nachbarn hat die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Nachschau gehalten. Es konnte mittlerweile mit dem Bauträger vereinbart werden, dass - soweit es überhaupt noch möglich ist - dieser
ursprünglich vereinbarte Außenanlagenplan doch in dieser Form umgesetzt
wird. Dazu gibt es einen ausführlichen Schriftverkehr zwischen der Mag.Abt. III, Stadtplanung und Bau- und Feuerpolizei sowie den betroffenen
Anrainern. Ich habe diesen Schriftverkehr samt Zahlen und Daten in der
Begründung dieses dringenden Antrages notiert. Die Kopien dieses Schriftverkehrs haben mir die betroffenen Nachbarn zur Verfügung gestellt.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass gerade in Hanglagen, die noch
relativ stark bewaldet sind, bei Neubauten aus ökonomischen Gründen zuerst planiert und gerodet wird. Dann wird ein Haus gebaut und nachher mit
Thujenhecken "behübscht". Es ist so, dass wir im Sinne von bodensparendem Bauen größere Bauvorhaben gegenüber den kleinen Einfamilienhäusern fördern wollen und müssen.
Gerade in solchen Bereichen wie im Klammbach-Viertel, wo
die Bebauung ansteht, da der Grund erst vor kurzem umgewidmet wurde,
sollte man so gut es geht versuchen, die Eingriffe in das bestehende Gelände und in den bestehenden Grünbestand auf dem Niveau zu halten, wie es
für die Bauführung unerlässlich ist. Es sollte - wenn möglich - hintan gehalten werden, dass zuerst gerodet, planiert und dies hinterher mit ein paar
Büschen wieder aufgeforstet wird. Die Eingriffe in die charakteristische
Landschaft, die in Teilen von Igls oder Kranebitten ortsteil- und stadtprägend ist, sollte man möglichst minimieren.
Laut Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) und Tiroler Bauordnung (TBO) gibt es minimale Eingriffsmöglichkeiten. Aus diesem
Grund bemühen sich die Beamten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, im
Rahmen der Bauberatung unter Nutzung des Zivilrechtes um zivilrechtliche
GR-Sitzung 24.7.2003