Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.191
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Zielsetzung beim Punktesystem insofern Rechnung getragen, dass wir jetzt
bei Personen, die über achtzig Jahre alt sind keine Zuschläge - wie in der
Vergangenheit -, sondern Abschläge machen. Wir sind nämlich der Auffassung, dass man in diesen Seniorenwohnanlagen keine Personen mehr aufnehmen soll, die in absehbarer Zeit möglicherweise entsprechend betreuungs- und pflegebedürftig werden.
Es wäre also ein völlig falscher Weg, wenn wir einen entsprechenden Bereitschaftsdienst - wenn möglich Tag und Nacht - vorsehen
würden. Wir haben aber technisch insofern Vorsorge getroffen, dass in diesen Seniorenwohnanlagen die Notrufeinrichtungen mit den Johannitern
verbunden sind. Wenn also in den Nachtstunden irgendein Problem auftreten sollte, so muss man nur den Knopf drücken und es kommt von den Johannitern jemand. Diese Zusatzleistungen sind jedoch auch entsprechend
zu bezahlen.
Es gibt das Problem, dass Leute, die in den Seniorenwohnanlagen pflegebedürftig geworden sind, nicht so gerne in ein Wohn- und Pflegeheim übersiedeln wollen, wofür es mehrere Gründe gibt. Einerseits haben sie sich eingerichtet und sind diese Wohnung gewohnt. Vor allem gibt
es aber auch finanzielle Gründe, da sie in einem Wohn- und Pflegeheim
wesentlich mehr als in der Seniorenwohnung bezahlen müssen. Die Leute
möchten praktisch das gleiche Angebot wie in einem Wohn- und Pflegeheim, aber zu günstigen Konditionen. Ein Pflegeheim "light" unter dem
Titel "Betreutes Wohnen" kann es nicht geben und wäre der völlig falsche
Weg.
Der zweite Teil dieses Antrages beinhaltet die Gehaltseinstufung der zwei Mitarbeiterinnen, die im Prinzip Leistungen einer typischen
Altenfachbetreuerin erbringen. Sie sind entsprechend eingestellt und sind
noch nie an mich herangetreten, um sich über den Gehalt zu beschweren.
Außerdem halte ich es für eine unglaubliche Vorgangsweise, wenn der Gemeinderat darüber befindet, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
verschiedenen Gesellschaften künftig verdienen.
Bei jedem Einzelnen irgendwelche Anträge auf Gehaltsverbesserung zu stellen, ist eine geradezu chaotische Situation. Ich würde fast
sagen, dass dies ein Missbrauch des Antragsrechtes ist. Ich darf die Mit-
GR-Sitzung 24.7.2003