Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 07-Juli.pdf
- S.194
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weil dann die Zuständigkeit vom Arbeitsmarktservice (AMS), das der
Bund finanziert, auf die Länder übergehen würde. Für die Notstandshilfebezieher hätte eine solche Regelung eine Reihe von persönlichen Nachteilen, etwa weil die Sachleistungen des Arbeitsmarktservice (AMS), wie
Schulungen, nicht mehr in Anspruch genommen werden können und auch
die Krankenversicherung gesondert zu zahlen ist. Weiters zählen Sozialhilfe-Jahre nicht für die Pension.
Sachlich wäre die Maßnahme völlig EU-unsinnig. Die Europäische Union
(EU) bemüht sich, die Beschäftigungsquote möglichst zu erhöhen und hat
diesbezüglich sogar nationale Beschäftigungspakete ins Leben gerufen.
Die Abschiebung von im Vermittlungsbereich stehenden Personen an die
Sozialhilfe würde die Arbeitslosenstatistik zwar verbessern, aber die Beschäftigungsquote negativ beeinflussen, weil im Rahmen der Sozialhilfe
viele Instrumente zur Arbeitsplatzvermittlung und Requalifizierung nicht
zum Einsatz kommen. Wenn die Länder jedoch arbeitsmarktpolitische
Hilfestellungen erbringen wollen - etwa um die Zahl der Sozialhilfebezieher zu reduzieren - müssten sie ein zweites Arbeitsmarktservice aufziehen
oder - was dem Bund vielleicht sogar vorschwebt - für die Inanspruchnahme der Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) zahlen.
Gewaltig wären auch die Kosten. Es gibt derzeit 83.000 Notstandshilfebezieher mit Gesamtkosten von € 800 Mio, das entspricht ATS 11 Mrd. Da
sich die Länder üblicherweise den Sozialaufwand mit den Gemeinden
nach verschiedenen Schlüsseln teilen, die im allgemeinen zwischen 35 %
und 65 % schwanken, droht den Gemeinden eine gewaltige Kosten- und
Aufgabenlawine."
Das wurde von den Delegierten widerspruchslos zur Kenntnis genommen.
Ein Satz weist auch in der Resolution zum Generalthema "Die Zukunft der
Städte sichern" darauf hin. Ich habe beobachtet - da ich nicht stimmberechtigt war -, dass alle Delegierten der Stadt Innsbruck dieser Resolution zugestimmt haben. Ich habe die Zahlen zur Stadt Innsbruck und zum Land Tirol
vorliegen und werde diese dem Stadtsenat gerne nachliefern.
Ich beantrage, diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
B:
Der von StR Mag. Schwarzl und Mitunterzeichnern in der Gemeinderatssitzung am 24.4.2003 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 24.7.2003