Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.207

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- 1092 -

Angesichts der Gefahren für die Zukunft des Vereins und der
Bekenntnisse aller Parteien zur Bedeutung des Breitensports, stelle ich gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern gemäß § 15 der Geschäftsordnung
des Innsbrucker Gemeinderates folgende Anfrage:
"1. War dem Sportreferenten zum Zeitpunkt der Kündigung des Mietvertrages durch die Stadt Innsbruck (31.12.2002) klar, dass der Sportverein Innsbruck (SVI) damit in eine schwierige Situation gebracht wird,
da die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes gefährdet ist?
2. War dem Sportreferenten bekannt, wie viele Kinder und Erwachsene
davon betroffen sind und dass diese nur unter gewaltigen Kraftanstrengungen der Vereinsverantwortlichen Trainingsmöglichkeiten fanden?
3. Weiß der Sportreferent, dass die wirtschaftliche Existenz des Vereins
bedroht ist, weil Sponsoren durch die Sperren nicht mehr präsent für
die Zuschauer sind?
4. Ist es richtig, dass der Sportverein Innsbruck (SVI) einen Mietvertrag
über den so genannten C-Platz erhalten soll, den der Sportverein Innsbruck (SVI) finanziell gar nicht erfüllen kann und der rechtlich eine
Gefahr für den Verein darstellt?
5. Sollte dies nicht entsprechen, wird dann der Sportverein Innsbruck
(SVI) von Seiten der Stadt Innsbruck vertraglich schad- und klaglos
gehalten bzw. erhält dieser eine finanzielle Unterstützung, damit der
Vertrag erfüllt werden kann?
6. Wann kann der Verein mit einer gesicherten Vereinbarung rechnen,
damit der geordnete Spielbetrieb für die Zukunft gesichert ist?
Buchacher, Dr. Pokorny-Reitter, Hüttenberger, Marinell, alle e. h."

47.2

Stadtmagistrat Innsbruck - Bürgerservice, Formular
"Anfragen, Anregungen und Beschwerden", Bearbeitung, Auswertung, Umsetzung (GR Linser)
GR Linser: Ich stelle folgende Anfrage:

"Die Frau Bürgermeisterin möge folgende Fragen beantworten:
Innsbrucker Bürgerinnen und Bürger können bei der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, mittels eines Formulars "Anfragen, Anregungen und Beschwerden" vorbringen.
GR-Sitzung 24.7.2003