Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.18

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- 371 -

Wieso hat man in diesem Vorfeld die
Wasserrechte des Achensees an die
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) verkauft?
Damals hätten wir Spitzenstrom gehabt
und jetzt machen wir ein Laufkraftwerk
und haben eigentlich nur billigeren Strom.
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider hat
ausgeführt, dass das geplante Innkraftwerk Telfs um 25 % gegenüber dem
damaligen Projekt der Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) reduziert wurde. Warum hat
die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) das
nicht weiter verfolgt? Ist es bei einer
Reduzierung von 25 % immer noch
wirtschaftlich, das Kraftwerk zu betreiben?
Wem gehören die meisten Grundstücke?
Sind das private EigentümerInnen oder
gehören sie dem Bund? Sind große
Ablösen zu tätigen? Gerade im Bayrischen
Raum, wo früher die Wasserkraftwerke
von E.ON Bayern betrieben wurden, die
jetzt der Bund gekauft hat, werden viele
Flächen für den Sport zur Verfügung
gestellt. Ist das beim Innkraftwerk Telfs
auch angedacht? Wenn nicht, würde ich
das in diesem Sinne anregen.
Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid: Zur
ersten Frage von GR Mag. Fritz hinsichtlich der Grenze des Naturschutzgebietes.
Diese Frage hat auch der Sachverständige bei der Verhandlung aufgeworfen und
hat darauf verwiesen, dass die Niedrigwasserlinie die eigentliche Grenze sei, und
zwar die jeweilige Niedrigwasserlinie. Es
wäre sogar noch so, dass das Teilgebiet 2
dann auch noch möglicherweise im
Bereich des Einstaues liegt. Je niedriger
das Wasser ist, umso weiter verlagert sich
die Stauwurzel flussaufwärts und desto
weiter entfernt sich das Wasser von den
Uferregionen. Das ist jenseits dieses
Bereiches, wo die harte Uferverbauung ist.
Dies wäre eine völlig dynamische Betrachtung.
Dazu vertrete ich als Jurist, so wie jener
Jurist der uns im Verfahren vertreten hat,
die Meinung, dass sich die Grenze einzig
und allein aus dem Plandokument
ergeben kann, das der Naturschutzverordnung beigefügt ist. Im § 1 der Verordnung wird verbindlich darauf verwiesen,
während es im Weiteren dann nur um eine
Umschreibung der Grenzen geht. Es ist
auch verfassungsrechtlich nach dem
GR-Sitzung 18.6.2009

Legalitätsprinzip und nach der Determinationspflicht des Gesetzgebers geboten,
dass in der Naturschutzverordnung ein
Gebiet festgelegt ist und nicht jeweils
wandern kann.
Zur Frage hinsichtlich der Wasserrahmenrichtlinien: Hier möchte ich zunächst
darauf hinweisen, dass die Frage der
Wasserrahmenrichtlinien natürlich auch
ein Teil der Begutachtung der Amtssachverständigen war. Aus der Sicht der
Wasserrahmenrichtlinien wurden keine
Bedenken für den wasserrechtlichen Teil
geäußert. Wir könnten uns jetzt mit der
Gesamtbetrachtung, Einzelbetrachtung
oder auch wie die derzeitige Auslegung
der österreichischen Variante dieser
Wasserrahmenrichtlinie in der Ausführungsgesetzgebung ist, auseinandersetzen. Das ist derzeit jedenfalls positiv
begutachtet worden.
Zu GR Mag. Kogler bezüglich des
Investitionsvolumens in der Höhe von
€ 74 Mio. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) investiert jährlich € 30 Mio
und wir müssten, bei welcher Grenze
immer, den Gemeinderat fragen, was und
wie wir zu investieren haben. So könnten
wir unseren Betrieb, salopp gesagt, still
legen.
Die Frage des Achensees war eine
Entscheidung des Gemeinderates und
deshalb möchte ich das nicht weiter
kommentieren.
Zum Projekt der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) und zur Frage hinsichtlich der
Rentabilität und Wirtschaftlichkeit gibt es
schon etwas zu sagen: Das Projekt der
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) stammt
aus den 80er-Jahren. Seinerzeit ist man
seitens der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) sehr zögerlich an die Innkraftwerke herangetreten und hat dann auch
beispielsweise beim Kraftwerk Langkampfen aus der damaligen Betrachtung
der Wirtschaftlichkeit, der damaligen
Relation der Baukosten und der Energiepreise schlechte Erfahrungen gemacht.
Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) hat
im ersten Optionenbericht - das ist schon
einige Jahre her - gesagt, dass sie die
Innkraftwerke nicht für die Entscheidung
aufnimmt, weil sie in der Berechnung