Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.50
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- 403 -
Darum geht es mir überhaupt nicht. Wenn
man fünf Jahre lang an einem Projekt
arbeitet und es erreicht dann endlich den
Stadtsenat, dann kann man sich darüber
freuen. Jedenfalls bin ich sehr froh, dass
diese Förderungsrichtlinien jetzt vorliegen.
Ich darf auch sagen, dass sie nicht
unwesentlich gegenüber jenen Richtlinien,
die für die Bundesstraßen bzw. Landesstraßen B gelten, verändert sind. Dort ist
eine spürbar höhere Förderung gegeben.
Wir haben eigentlich damals die Richtlinien darauf abgestellt, dass die Mehrkosten gegenüber den normalen Fenstern
gefördert werden. Das, was die Lärmschutzfenster mehr kosten, wird zuzüglich
der halben Einbaukosten entsprechend
gefördert. Das ist nicht unangemessen.
Wenn jemand eine Althaussanierung
vornimmt, bekommt er 25 % Annuitätenförderung plus 5 % und von der Stadt
Innsbruck 20 % für die Förderung und die
halben Einbaukosten. Wenn man unter
Umständen 50 % der Kosten erhält, ist
das ein guter Anreiz, um Lärmschutzfenster einbauen zu lassen. Ich glaube, dass
das ein gutes Angebot für lärmbelastete
BürgerInnen ist. Betroffen davon sind
natürlich viele, insbesondere nachdem die
Lärmgrenzwerte von 65 Dezibel auf
60 Dezibel bei Tag und von 55 Dezibel auf
50 Dezibel herabgesetzt wurden.
Meine Erfahrung im Zusammenhang mit
der Errichtung der Lärmschutzwände an
der Bahn ist, dass sowohl im Bereich
Viadukt Arzl als auch Sieglanger, wo
dieses Angebot für jene, wo die Lärmschutzwände nicht gewirkt haben, gelegt
wurde, nur ein Bruchteil der BürgerInnen
das in Anspruch nimmt. Einerseits sind sie
einen gewissen Lärmpegel gewohnt und
andererseits müssen sie selbst doch einen
nicht unerheblichen Beitrag zahlen und
außerdem ist es immer eine Baumaßnahme, wenn ein Fenster herausgerissen
wird. Ich würde jetzt nicht die große
Befürchtung haben, dass es diesbezüglich
einen großen Ansturm geben wird.
In der Altstadt werden pro Jahr ein bis
zwei Anträge gestellt, aber grundsätzlich
halte ich es für wichtig, dass es dieses
Förderungsinstrument gibt. Im Budget ist
dafür eine entsprechende Bedeckung
gegeben.
GR-Sitzung 18.6.2009
(StRin Mag.a Schwarzl: Nein, noch nicht.)
Ich gehe aber grundsätzlich davon aus,
dass es in Zukunft wohl so sein wird. Ich
stehe nicht an, mich beim Umweltreferenten zu bedanken, weil ich jetzt doch das
Erlebnis haben darf, dass die Förderungsrichtlinien zur Verbesserung des Schallschutzes dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer.
StRin Mag.a Schwarzl: Wir haben
unzählige Sitzungen des Umweltschutzausschusses zu diesem Thema gehabt.
Ich kann mir aber nicht verkneifen zu
sagen, dass StR Dipl.-HTL-Ing. Peer
etwas lange auf diesem Akt bezüglich der
Wohnbauförderung gesessen ist. Man
hätte durch entsprechende Rückfragen bei
der Wohnbauförderung schon viel früher
gewusst, dass eine ergänzende Förderung
zulässig ist und nicht die eine Förderung
die andere aufhebt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, Sie
haben gesagt, es kann nicht unterschieden werden, dass jemand, der an der
Gemeindestraße wohnt und es laut ist,
keine Förderung bekommt und jemand
anderer wohnt fünf Ecken weiter …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Für den
Flughafen gilt dasselbe. Deshalb habe ich
seinerzeit den Antrag gestellt.)
Dann gilt natürlich für den Flughafen
dasselbe, aber es ist immer noch die
Stellungnahme der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) und der Mag.Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, diesbezüglich offen. Vielleicht
funktioniert das jetzt schneller als zwei
oder drei Jahre.
Etwas, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
muss ich schon sagen. Der Stadtsenat hat
natürlich die finanziellen Möglichkeiten, die
wir mit dieser Förderung haben, in die
Hände des Umweltstadtrates bzw. sein
Geschick bei den Budgetverhandlungen
gelegt, weil der Stadtsenat jegliche
finanzielle Festlegung aus der Beschlussvorlage gestrichen hat.