Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.52
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die Budgetverhandlungen mit einzubringen. Es kommen laufend Anträge, wofür
es keine Deckung gibt, aber es wird
gemacht und dann heißt es, dass es ja
beschlossen wurde. Wenn das Budgetpolitik ist, verstehe ich es nicht.
GR Mag. Fritz: Ich möchte auf die Frage
von StRin Mag.a Schwarzl bezüglich des
Inkrafttreten dieser Richtlinien zurückkommen. Dies deshalb, weil in den
Förderungsrichtlinien steht, dass nicht ex
post beantragt werden kann. Man kann
nicht schon etwas gemacht haben und
nachträglich ansuchen. Das heißt, dass
man zumindest einen Stichtag für das
Inkrafttreten braucht, um abzugrenzen,
wann der Tag ist, um für eine Förderung
anzusuchen, weil man erst nach dem
Stichtag mit der Maßnahme angefangen
hat.
Beim Vortrag über das Kraftwerk Telfs, hat
uns der Vorstandsvorsitzende Dr. Schmid,
der ein sehr guter Jurist ist, belehrt, dass
in Rechtsdingen unbestimmte Formulierungen verfassungswidrig sind. Das trifft
aber auch auf die Bestimmung zu, dass
man für Projekte nur ansuchen darf, die
nachweislich nach dem Inkrafttreten dieser
Förderungsrichtlinien begonnen wurden.
Hier muss man aber auch einen genauen
Termin und keinen unbestimmten Zeitpunkt festsetzen.
Wenn wir diese Förderungsrichtlinien
beschließen, heißt das, dass diese
morgen in Kraft treten und ab dem
Zeitpunkt, wo es die budgetäre Bedeckung
gibt, auch ausgezahlt werden kann? Oder
ist es doch gescheiter, die Bedeckung im
neuen Budget und das Inkrafttreten der
Förderungsrichtlinien zu harmonisieren
und zum Beispiel den Stichtag 1.1.2010 zu
beschließen?
Gar keinen Stichtag zu beschließen,
könnte uns in Teufels Küche bringen,
denn es wird Leute geben die meinen,
wenn sie morgen eine Firma für Fensteraustausch suchen und mit einem Förderungsansuchen kommen, dann haben sie
eine Förderung zu erhalten oder vielleicht
doch nicht, weil erst im Budget für das
Jahr 2010 Geld vorhanden ist. Wir sollten
im Sinne der BürgerInnen-Freundlichkeit
klären, ab wann diese Förderungsrichtlinien gelten und ab wann man ergo auch
GR-Sitzung 18.6.2009
für "neue Projekte" ansuchen kann, weil
wir "alte" bereits erledigte Projekte nicht
fördern wollen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
schließe mich dieser Auffassung an, denn
ich glaube auch, wenn kein Termin in
diesen Förderungsrichtlinien vorgesehen
ist, dass diese ab sofort gelten. Deshalb
schlage ich vor, doch im Sinne der
budgetären Vorsorge den Termin 1.1.2010
in die Richtlinien mit aufzunehmen.
StRin Mag.a Schwarzl: Offenbar hat
Dr. Pühringer beim Magistratsdirektor
nachgefragt, der bestätigt hat, dass die
Richtlinien, wenn man keinen Stichtag
festlegt, ab morgen in Kraft treten.
Mir ist es Recht, wenn die Förderungsrichtlinien morgen in Kraft treten, weil es
nicht so sehr darum geht, dass man
bereits übermorgen Geld ausschütten
muss.
Ich darf bitte Folgendes aus den Förderungsrichtlinien zitieren:
"Schluss- und Übergangsbestimmungen
für Schallschutzmaßnahmen, welche vor
Inkrafttreten dieser Richtlinie errichtet(eingebaut) wurden, besteht rückwirkend kein Förderungsanspruch."
Das würde heißen, wenn diese Förderungsrichtlinien morgen in Kraft treten,
dann kann man bereits ab morgen
ansuchen und ab 1.1.2010 steht dafür
Geld zur Verfügung und wird ausgeschüttet. Das heißt, man kann jetzt schon mit
der Maßnahme beginnen und kommt in
den Anspruch der Förderung. Ich habe
von der Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und
Abfallwirtschaft, gehört, dass es diesbezüglich schon Anfragen gibt, da immer
wieder öffentlich darüber diskutiert wurde.
Setzt man den Stichtag mit 1.1.2010 fest,
dann gilt das Ansuchen für Maßnahmen,
die erst nach dem 1.1.2010 gesetzt
werden. Ich kann mit beidem leben, aber
es muss klar festgelegt werden.
GR Haller, es war kein Angriff auf den
Umweltschutzausschuss. Ich habe auch
nicht den Beschluss des Umweltschutzausschusses zitiert, sondern die Stadtsenatsvorlage. Der Umweltschutzausschuss
kann kein Geld mit beschließen. Er hat
auch keine konkrete Summe empfohlen,
aber das zuständige Amt hat aufgrund der